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Was können Eltern machen wenn das eigene Kind von der PKV abgelehnt wird?

Einige Arbeitnehmer haben die Möglichkeit sich mit einer Privaten Krankenversicherung abzusichern. Ein verständlicher Wunsch, da die PKV zum Teil deutlich mehr an Leistungen bieten kann. Komplizierte und deutlich teurer wird es allerdings wenn ein Privat Versicherter ein Kind bekommt und dieses nicht direkt ab Geburt bei der Privaten Krankenversicherung abgesichert wird. Hier kann es schnell wegen bestimmten Krankheiten (wie zum Beispiel einer Bronchitis) zu einer kompletten Ablehnung des Kindes, durch den Privaten Krankenversicherer kommen. Was können Eltern aber machen wenn das eigene Kind von der PKV abgelehnt wird? Eine schwierige Situation, insbesondere wenn das Kind nicht mehr familienversichert werden kann?

Antwort

In vielen Fällen, bei denen ein Elternteil Privat krankenversichert ist, muss auch das Kind Privat versichert werden. Denn Kinder werden immer bei dem Elternteil krankenversichert, welcher ein höheres Einkommen besitzt. Sollte dies der Elternteil, der eine Private Krankenversicherung hat, muss auch für das Kind eine Private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Sollte der Abschluss der Privaten Krankenversicherung fürs Kind nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgen, steigt das Risiko, dass ein Krankenversicherer das Kind wegen bestimmten Erkrankungen komplett ablehnt.
Es besteht allerdings seit dem 1. Januar 2009 eine Krankenversicherungspflicht, so dass eine Private Krankenversicherung einen Antragssteller annehmen muss, wenn auch in einem Basistarif. Alternativ können Eltern Ihr von der PKV abgelehntes Kind, auch freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Die Gesetzliche Krankenversicherung darf keinen Antragssteller ablehnen.

 

Haben Eltern dennoch den Wunsch, dass das Kind in einer Privaten Krankenversicherung versichert werden soll, so empfiehlt es sich die Krankheit welche zur Ablehnung geführt hat, ausheilen zu lassen und anschließend einen weiteren Antrag zu stellen.
 

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