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Welcher Personenkreis ist in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?
Antwort
In der Gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle abhängig, gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Auch einige Selbstständige sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Welcher Personenkreis genau zu den Pflichtversicherten gehört, wird im VI Sozialgesetzbuch festgelegt. Zu den versicherungspflichtigen Personen der Gesetzlichen Rentenversicherung gehören:
- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- behinderte Personen die z.B. in Behinderten- Werkstätten arbeiten
Selbstständige:
- Erzieher und Lehrer (die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen)
- Hebammen
- Entbindungspfleger
- Hausgewerbetreibende
- Pflegepersonen (die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen)
- Gewerbetreibende welche in der Handwerksrolle eingetragen sind
Des Weiteren besteht auch eine Versicherungspflicht für Personen die:
- sich in Kindererziehungszeiten befinden
- eine Person pflegen
- sich im Wehrdienst- oder Zivildienst befinden
- ein Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Übergangsgeld oder Verletztengeld beziehen
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