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Welcher Personenkreis ist in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?

Die meisten Menschen in Deutschland sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Einige Personen allerdings können sich selbst privat versichern. Welcher Personenkreis ist per Gesetz dazu verpflichtet, in der Gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern?

Antwort

In der Gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle abhängig, gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Auch einige Selbstständige sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Welcher Personenkreis genau zu den Pflichtversicherten gehört, wird im VI Sozialgesetzbuch festgelegt. Zu den versicherungspflichtigen Personen der Gesetzlichen Rentenversicherung gehören:

 

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • behinderte Personen die z.B. in Behinderten- Werkstätten arbeiten



Selbstständige:

  • Erzieher und Lehrer (die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen)
  • Hebammen
  • Entbindungspfleger
  • Hausgewerbetreibende
  • Pflegepersonen (die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen)
  • Gewerbetreibende welche in der Handwerksrolle eingetragen sind



Des Weiteren besteht auch eine Versicherungspflicht für Personen die:

  • sich in Kindererziehungszeiten befinden
  • eine Person pflegen
  • sich im Wehrdienst- oder Zivildienst befinden
  • ein Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2, Übergangsgeld oder Verletztengeld beziehen

 

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