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Nachversicherung von Zeitsoldaten in der Gesetzlichen Rentenversicherung

Viele Soldaten verpflichten sich bei der Deutschen Bundeswehr als Zeitsoldaten und dienen für einen Zeitraum von 2, 4, 8 oder 12 Jahren. Während dieser Zeit machen viele Zeitsoldaten Ihre Ausbildung bei der Bundeswehr. Nach Beendigung der Ausbildung (Ausbildung oder Studium) und Ablauf dieser Jahre scheiden die Zeitsoldaten aus dem Dienst aus und können zum Beispiel in der freien Wirtschaft eine Arbeitsstelle suchen. Während Ihrer Dienstzeit erwirtschaften Zeitsoldaten natürlich auch Ansprüche auf eine Regelaltersrente. Diese erfolgt allerdings in Form einer Nachversicherung bei der Gesetzlichen Rentenversicherung.




Zeitsoldaten werden nachversichert

Während der Dienstzeit werden Zeitsoldaten dem Status eines Beamten auf Zeit gleichgestellt. Aus diesem Grund erhalten Zeitsoldaten auch Gehaltsbezüge welcher den beamtenrechtlichen Vorschriften entsprechen. Dadurch zahlen sowohl die Zeitsoldaten selbst, noch die Deutsche Bundeswehr, Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung. Nach Ablauf der Dienstjahre erfolgt von dem Bund eine Nachversicherung, seiner ausscheidenden Zeitsoldaten.



Bei einer Nachversicherung errechnet der Bund die möglichen Einzahlungen des Zeitsoldaten, die er in den Dienstjahren eigentlich in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hätte. Dazu werden die Entgelte berechnet, die sich aus den Bruttobezügen der Zeitsoldaten errechnen lassen. Aus diesen Bezügen ermittelt dann die Wehrbereichsverwaltung die eigentlich zu zahlenden Rentenbeiträge. Nach der Ermittlung der eigentlichen Rentenbeiträge, schreibt die Wehrbereichsverwaltung die Ansprüche, in dem Rentenkonto des Zeitsoldaten gut.



Mit der Nachversicherung werden Zeitsoldaten von der Gesetzlichen Rentenversicherung so gestellt, als wenn diese eine Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis gehabt hätten. Eine wichtige Information. Denn zum Erhalt einer Regelaltersrente und einer späteren Auszahlung einer Witwen oder Waisenrente, müssen die Versicherten bestimmte Wartezeiten nachweisen. Diese erreichen auch die Zeitsoldaten durch die Nachversicherung.





Nachversicherung bei einer anderen Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis

Einige Zeitsoldaten bleiben auch nach Ihrer Dienstzeit in einem Beamtenverhältnis und arbeiten im Anschluss, als Beamter im öffentlichen Dienst. Hier erfolgt keine Nachversicherung des Beamten bei der Gesetzlichen Rentenversicherung. Erreicht der Beamte in seinem neuen Beamtenverhältnis das Pensionsalter, wird die Dienstzeit bei der Bundeswehr, als Dienstzeit des normalen Beamten hinzugerechnet. Tritt der Beamte vorzeitig aus seinem Beamtenverhältnis aus, so erfolgt wieder eine Nachversicherung bei der Gesetzlichen Rentenversicherung.


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