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Welche Änderungen des Krankenversicherungsschutzes ergeben sich bei einer Heirat?
In der aktuellen Situation ist der Mann in der Privaten Krankenversicherung (da selbstständig) und die Frau in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Nun wollen die beiden aber heiraten. Welche Änderungen des Krankenversicherungsschutzes ergeben sich bei einer Heirat? Hat der Mann eventuell die Möglichkeit die Familienversicherung der Frau zu nutzen und sich dementsprechend günstig abzusichern?
Antwort
Mit der Hochzeit ergibt sich in der genannten Situation keine Änderung bei dem Krankenversicherungsschutz. Erst Recht hat der Mann keine Chance über die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert zu werden. Dazu müsste er seine Selbstständigkeit aufgeben und Hausmann sein. Erst dann greift die Familienversicherung. Auch wenn der Mann hauptberuflich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt, wird er wieder in der GKV versichert (auch wenn ein kleines Nebengewerbe besteht, Achtung es bestehen hier gesonderte Regelungen).
Eventuell kann es sich aber lohnen sich Freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern, insbesondere im Hinblick fall Nachwuchs geplant ist. Kinder werden bei dem Elternteil versichert welcher das höhere Einkommen erzielt. Sollte dies bei dem selbstständigen Mann liegen, müssen Eltern für Ihr Kind eine eigene Private Krankenversicherung abschließen. In einer solchen Situation kann die Gesetzliche Krankenversicherung unter Umständen günstiger sein. Es empfiehlt sich eine unabhängige Versicherungsberatung in Anspruch zu nehmen und die Situation im Detail mit einem Fachmann durchzusprechen.
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