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Warum können alte Menschen aus der PKV nicht mehr in die GKV wechseln?
Die Private Krankenversicherung hat im Alter ungeheuer teure Beiträge welche sich zum Teil nur sehr schwer bezahlen lassen. Um dem entgegen zu wirken war ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung angedacht. Diese allerdings verweigert die Aufnahme, da ein Wechsel im hohen Alter nicht mehr möglich sei. Ist dies korrekt? Warum können alte Menschen aus der PKV nicht mehr in die GKV wechseln?
Antwort
Versicherte welche das 55. Lebensjahr vollendet haben können nicht mehr aus Ihrer Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dies ist richtig und wird so per Gesetz vorgeschrieben. Der Grund für diese Regelung dürfte in der Kostenbelastung bestehen. Haben Versicherte jahrelang Ihre Gesundheit über eine Private Krankenversicherung abgesichert, so erfolgten niemals Beitragszahlungen in die GKV. Also konnten die Beiträge des Versicherten nicht der Solidargemeinschaft zur Verfügung gestellt werden. Nun aber möchte ein Versicherter der PKV auf Grund der hohen Beiträge wieder in die GKV zurück, um dort wieder von den Leistungen und Bedingungen zu profitieren und das zu einem Zeitpunkt, wenn Versicherte statistisch gesehen die meisten Kosten produzieren. Dies möchte der Gesetzgeber natürlich vermeiden um hier die finanzielle Belastung für die Gesetzliche Krankenversicherung in Grenzen zu halten.
Anstatt aus der PKV in die GKV zu wechseln können Versicherte aber auch andere Möglichkeiten nutzen, um Ihren Versicherungsbeitrag zu senken. Beispielsweise lassen sich einige Bestandteile eines Tarifs rausnehmen, wie die Chefarztbehandlung oder ein Einbettzimmer. Durch die Leistungsreduzierung erfolgt auch automatisch eine Anpassung des Beitrags. Sollte selbst dann der Beitrag zur Privaten Krankenversicherung immer noch zu hoch sein, können Versicherte auch in den Basistarif Ihres Versicherers wechseln. Diese bietet die gleichen Leistungen wie die Gesetzliche Krankenversicherung und besitzt einen maximalen Beitrag welcher sich nach dem Höchstbeitrag zur GKV richtet.
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