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Erlischt bei Senkung des Riesterbeitrags die staatliche Förderung?
Wenn man noch einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht, so besitzt man meistens auch noch genügend Geld um ordentlich etwas für die Private Altersvorsorge zu sparen. Jedoch ändert sich diese Situation vollständig, sobald eben keine Vollbeschäftigung mehr vorliegt (um Zuhause zu bleiben). Da die Beiträge für eine Riester Rente in einem solchen Fall zu hoch sind, müsste eine Senkung vorgenommen werden. Doch welche Auswirkungen hat dies? Erlischt bei Senkung des Riesterbeitrags die staatliche Förderung? Oder bleibt diese erhalten? Was muss gegebenenfalls bei einer Beitragssenkung beachtet werden, damit die Förderung nicht wegfällt?
Antwort
Das entscheidende in dieser Situation ist zu wissen, dass die staatliche Förderung bei der Riester Rente von der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abhängt. Es erhalten nur Personen einen Riester Zulage wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Es besteht lediglich eine Ausnahme wenn der Ehepartner zulagenberechtigt ist, dann kann auch der Ehepartner einen eigenen Anspruch erhalten (sofern der zulagenberechtigte Partner einen eigenen Riester Vertrag besitzt). Ist diese wichtige grundsätzliche Frage geklärt, müssen Riester Sparer bedenken, dass zur vollständigen Zahlung der Förderung, mindestens 4% des Jahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden müssen. Wird weniger eingezahlt, so wird die staatliche Förderung im entsprechenden Verhältnis gekürzt.
Hausfrauen die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, verlieren automatisch die Berechtigung überhaupt staatliche Förderungen zu erhalten (außer über den Ehepartner). Sollte aber beispielsweise ein Minijob ausgeübt werden, können Minijobber einen Eigenbeitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung abführen und sind dann selbst vollständig förderberechtigt. Hier muss dann eben nur der Mindestbeitrag von 4% des Jahreseinkommens (abzgl. der staatl. Zulagen) eingezahlt werden (absolutes Minimum liegt bei 60 Euro im Jahr).
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