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Sollte bei einer Privaten Rentenversicherung ein Freistellungsauftrag gestellt werden?
Bei einigen Versicherungen oder Anlageprodukten sollten die Sparer einen Freistellungsauftrag erteilen. Aber wie genau sieht das bei einer Privaten Rentenversicherung aus? Sollte bei Abschluss einer Privaten Rentenversicherung automatisch ein Freistellungsauftrag gestellt werden?
Antwort
Ein Freistellungsauftrag erteilt eine Kunde seiner Bank damit eventuelle Zinsgewinne, nicht automatisch von dem Institut versteuert und die Steuern abgeführt werden. Natürlich wird eine Private Rentenversicherung mit dem Ziel angeschlossen, durch die monatliche Sparrate und Anlage Zinsen zu erwirtschaften. Aber grundsätzliche unterliegen Private Rentenversicherung während der Versicherungslaufzeit nicht der Abgeltungssteuer. Die mit einer Rentenversicherung erwirtschafteten Zinsen können also wieder in voller Höhe, Zinseszinsen erwirtschaften. Daher wird bei Abschluss einer Privaten Rentenversicherung kein Freistellungsauftrag benötigt.
Erst wenn eine Private Rentenversicherung vor Ablauf der Versicherungszeit gekündigt wird, greift auch die Abgeltungssteuer. Wird eine Private Rentenversicherung bis zum Versicherungsende bespart, unterliegt die Leistung dem Halbeinkünfteverfahren beziehungsweise der Ertragsanteilbesteuerung.
Freibeträge
Grundsätzlich kann ein Freistellungsauftrag einen Betrag von 801 Euro „freistellen“. Dies ist der Freibetrag an Zinsgewinnen welcher nicht der Abgeltungssteuer unterliegt. Der Freibetrag erhöht sich bei Verheirateten auf insgesamt 1602 Euro.
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