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Muss sich ein Schüler für einen Nebenjob extra versichern?
Um sich das Taschengeld aufzubessern wurde in den Ferien erfolgreich nach einem Nebenjob gesucht. Nun hat der Betrieb mitgeteilt, dass hierfür eine gesonderte Versicherung abzuschließen wäre, da ein Schüler nicht über den Betrieb versichert ist. Dies wäre wohl nur bei einem Schülerpraktikum der Fall. Um nun den Nebenjob machen zu können; Muss sich ein Schüler für einen Nebenjob extra versichern? Wenn ja, welche Versicherungen werden hier benötigt?
Antwort
Entweder hat der Betriebs versucht etwas zu erklären und dies wurde nicht richtig verstanden, oder aber es handelt sich hierbei um Schwarzarbeit. Handelt es sich bei dem Nebenjob um einen Minijob bei dem der Schüler eine Abrechnung erhält, so wurde dieser auch bei den Sozialversicherungen angemeldet. Dementsprechend besteht während der Arbeit auch Schutz über die Gesetzliche Unfallversicherung. Nur wenn der Nebenjob nicht angemeldet wird, dann kann natürlich auch kein Schutz über die Sozialversicherung bestehen. Jedoch hat Schwarzarbeit finanzielle Konsequenzen für den Arbeitgeber, sofern dies entdeckt wird – z.B. bei einem Unfall während der Arbeitszeit.
Eventuell hat der Betrieb aber auch nur versucht darüber aufzuklären, dass Minijobber seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind. Dadurch müssen Minijobber zwar von Ihrem Geld einen kleinen Beitrag an die Gesetzliche Rentenversicherung abführen, erhalten dafür aber einen umfangreicheren Schutz. Von dieser Pflicht können sich Minijobber aber auch befreien lassen.
Spezielle Versicherungen benötigen Schüler nicht wenn Sie einen Nebenjob annehmen, zumindest müssen Sie hierfür nicht privat eine zusätzliche Versicherung abschließen.
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