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Muss das Übernachten der Mutter beim Kind im Krankenhaus extra versichert werden?
Wenn ein Kind länger im Krankenhaus behandelt werden muss, möchten die Eltern, zumindest ein Elternteil bei dem Kind bleiben. Dies wird eigentlich ja immer so gemacht. Wie sieht das aber mit den Kosten aus? Muss das Übernachten eines Elternteils beim Kind im Krankenhaus extra versichert werden? Oder besteht hier bereits Versicherungsschutz durch die Krankenversicherung? Lässt sich dies überhaupt nicht versichern?
Antwort
Muss ein Kind stationär behandelt werden so zieht meistens ein Elternteil mit ins Zimmer des Kindes. Dies wird als Rooming-In bezeichnet und gehört normalerweise zum Versicherungsschutz einer Krankenversicherung. Zumindest übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für das Rooming In. Ist aber auch sehr sinnvoll, zumal es für das Krankenhaus teurer wäre das Kind zu betreuen, anstatt einen Elternteil mit aufzunehmen. Daher übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten. Bei den Privaten Krankenversicherungen sieht dies etwas anders aus. Hier kommt es auf den abgeschlossenen Tarif an. Versicherte die Ihr Kind begleiten wollen, sollten hier Ihre Bedingungen nochmals prüfen und schauen ob dies mitversichert ist. Ansonsten müssen Sie die Kosten für das Rooming- In selbst bezahlen.
Im übrigen sehen einige der Privaten Krankenzusatzversicherungen die für den ambulanten Bereich gelten, einen finanziellen Schutz für das Rooming-In vor. Sollten Versicherte also eine Krankenzusatzversicherung besitzen, empfiehlt es sich eventuell auch diese näher anzusehen.
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