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Muss für eine Prophylaxe beim Zahnarzt die Praxisgebühr bezahlt werden?

Viele Zahnärzte versenden Ihren Patienten in regelmäßigen Abständen eine Information, dass eine erneute Prophylaxe notwendig wird. Doch muss für die Prophylaxe beim Zahnarzt die Praxisgebühr von den Versicherten bezahlt werden?

Antwort

Bei der reinen Prophylaxe handelt es sich um eine Vorsorgeuntersuchung beziehungsweise auch Kontrolluntersuchung. Diese Untersuchung ist von der Praxisgebühr befreit. Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen für die Prophylaxe bei Ihrem Zahnarzt keine Praxisgebühr bezahlen.

 

Stellt der Zahnarzt allerdings bei einer Kontrolluntersuchung fest, dass eine weitere Behandlung notwendig wird, muss die Praxisgebühr doch bezahlt werden. Das wird wahrscheinlich auch der Grund sein, weshalb viele GKV Versicherte unsicher sind, ob für die Prophylaxe die Gebühr bezahlt werden muss oder nicht. Erst bei einer richtigen Behandlung müssen Versicherte also die Praxisgebühr bei Ihrem Zahnarzt bezahlen.

 

 


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