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Lohnt sich eine Wohnbürgschaft über eine Kautionskasse?
Im Onlinebanking hat eine bekannte Direktbank Werbung für eine Wohnbürgschaft gemacht. Mit dieser ließe sich, die bei dem Vermieter hinterlegte Mietkaution, gegen eine Bürgschaft tauschen. Dafür wäre dann lediglich ein günstiger Jahresbeitrag fällig. Der große Vorteil bestünde laut Werbetext in dem frei zur Verfügung stehenden Kapital. Immerhin liegt beim Vermieter schon eine recht hohe Summe, die sich auch anderweitig verwenden lässt. Aber lohnt sich eine Wohnbürgschaft über eine Kautionskasse? Gibt es irgendwelche Nachteile an diesem Produkt welche ein Laie übersieht?
Antwort
Eine Wohnbürgschaft bzw. Mietkautionsbürgschaft bietet eine Alternative für Mieter welche das Geld zur Hinterlegung der Sicherheit nicht zu Verfügung haben. Als Austausch, um eine hinterlegte Kaution anderweitig zu verwenden, empfiehlt sich eine solche nicht. Der Grund hierfür liegt in dem Charakter des Produkts.
Bei einer Mietkautionsbürgschaft bürgt der Anbieter für die geforderte Mietkautionssumme beim Vermieter. Akzeptiert der Vermieter diese Form der Sicherheitshinterlegung, so brauchen Mieter die Summe nicht aufbringen. Dafür bezahlen Mieter aber eine Jahresgebühr an den Bürgen. Eben diese fällt mit etwa 5% zzgl. möglichen Servicegebühren recht hoch aus. Fordert der Vermieter Geld bei dem Bürgen an, so müssen Mieter den entsprechenden Betrag dem Bürgen erstatten. Sie bezahlen also sowohl eine Jahresgebühr für die Mietkautionsbürgschaft selbst, als auch im Leistungsfall noch mal die Summe. Wird die Bürgschaft beendet, erhalten Mieter kein Geld zurück oder ausgezahlt.
Attraktive Lösung zur Überbrückung von finanziellem Engpass
Eine Mietkautionsbürgschaft empfiehlt sich für Mieter, die das Geld zur Hinterlegung der Mietsicherheit nicht frei zur Verfügung haben und sonst Ihr Girokonto überziehen oder bei Anderen nach einem Kredit fragen müssten. Dann stellt eine solche Wohnbürgschaft eine günstige Lösung zur Verfügung, allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Es empfiehlt sich beispielsweise mit der Bürgschaft den finanziellen Engpass für ein bis max. drei Jahre zu überbrücken und in der Zwischenzeit das Geld anzusparen. Sobald das Geld für die Mietkaution frei ist, sollte die Mietkautionsbürgschaft gegen das angesparte Geld ausgetauscht werden.
Bild © panthermedia.net / Wavebreakmedia ltd
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