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Lohnt sich der Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung für Arbeitnehmer?
Eine Behandlung im Krankenhaus kann unter Umständen ja schon mal einige Zeit in Anspruch nehmen. Manchmal über mehrere Wochen. Genau für solche längerfristigen Behandlungen wird häufig zu einer Krankenhaustagegeldversicherung geraten. Aber während der Zeit im Krankenhaus erhalten Arbeitnehmer doch noch 6 Wochen lang Geld von Ihrem Arbeitgeber. Lohnt sich daher der Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung für Arbeitnehmer?
Antwort
Im Allgemeinen lässt sich über den Sinn einer Krankenhaustagegeldversicherung durchaus streiten. Denn eigentlich kommt es nicht so oft vor, dass Versicherte für eine längere Zeit im Krankenhaus liegen müssen. Und die finanzielle Belastung welche sich aus einem Krankenhausaufenthalt ergeben können, sind meistens auch noch überschaubar bzw. tragbar. Grundsätzlich ist auch der Gedanke richtig, dass Arbeitnehmer schon einen gewisse finanzielle Unterstützung erhalten. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet bis 6 Wochen das normale Nettogehalt zu bezahlen. Werden Arbeitnehmer beispielsweise 3 Wochen lang im Krankenhaus behandelt, bekommen Sie auf für diese Zeit Ihr normales Nettogehalt. Nur um eine Zeit von wenigen Wochen im Krankenhaus finanziell verkraften zu können, empfiehlt sich eine Krankenhaustagegeldversicherung also nicht.
Sollte allerdings eine längerfristige Erkrankung zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit (auch nach dem Krankenhausaufenthalt) führen, so sollten Arbeitnehmer über eine Krankentagegeldversicherung verfügen. Auf diese Versicherung sollte nicht verzichtet werden. Denn nach den 6 Wochen erhalten Arbeitnehmer nur noch das Gesetzliche Krankengeld. Dieses fällt meistens aber um einige Hundert Euro weniger aus, als das normale Nettogehalt. Damit diese Lücke nicht zu finanziellen Schwierigkeiten führt, sollte diese mit einer Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.
Auf eine Krankenhaustagegeldversicherung können Arbeitnehmer eigentlich verzichten. Hingegen empfiehlt sich der Abschluss von einer Krankentagegeldversicherung durchaus.
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