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Können Versicherungsbeiträge für Kinder auch in der Steuer angerechnet werden?

Viele Eltern haben für Ihre eigenen Kinder einige wichtige Versicherungen abgeschlossen und bezahlen hierfür natürlich auch den Versicherungsbeitrag. Wie sieht das aber mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge aus? Können Versicherungsbeiträge für Kinder auch in der Steuer angerechnet werden? Oder geht dies nicht, weil die Eltern hier nicht versichert sind?

Antwort

Grundsätzlich können einige Versicherungen die ein Steuerpflichtiger besitzt als Vorsorgeaufwendung angerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass dieser der Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist. Dies dürfte bei den meisten Versicherungen die Eltern für Ihre Kinder abschließen, der Fall sein. Dementsprechend können Eltern eine Versicherung die Sie für Ihr Kind abgeschlossen haben und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, auch bei Ihrer Steuererklärung gegen rechnen.

Zu beachten ist die aktuelle Grenze bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Für Versicherungen können Arbeitnehmer höchstens 1.900 Euro pro Jahr bei der Steuer anrechnen. Wird der Krankenversicherungsschutz selbstständig bezahlt (Selbstständige) erhöht sich die Grenze auf 2.800 Euro im Jahr. Zu den Versicherungen welche bei der Steuer gegen gerechnet werden können gehören die Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung (nur Todesfallabsicherung) und eine Private Haftpflichtversicherung.
 


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