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Warum lassen sich nur manche Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Bei der Steuererklärung können die Versicherungsbeiträge von manchen Versicherungen gegen gerechnet werden. So lässt sich beispielsweise der Beitrag zur Privaten Haftpflichtversicherung oder einer Rentenversicherung anrechnen. Der Beitrag zu einer Hausratversicherung aber hingegen nicht. Warum lassen sich nur manche Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen? Gibt es hierfür einen bestimmten Grund?
Antwort
Welche Versicherungsbeiträge bei der Steuererklärung berücksichtigt werden dürfen, wird im §10 EStG definiert. Hier sagt der Gesetzgeber sehr eindeutig welche Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendung absetzbar sind und welche nicht. Warum dies so ist, lässt sich leider nicht so einfach definieren oder bestimmen. Teilweise fördert der Gesetzgeber damit, dass die Bürger zum Beispiel privat sparen (z.B. wegen den Beiträgen zu einer Lebensversicherung) oder weil es darum geht, dass ein existenzbedrohender Schutz bestehen soll (z.B. für eine Private Haftpflichtversicherung).
In wie fern die Beiträge zu den einzelnen Versicherungen abzugsfähig sind, unterscheidet sich zum Teil doch deutlich. So können die Beiträge zu einer Rürup Rente (Basisrente) bis ins Jahr 2025 bis zu 20.000 Euro im Jahr bei der Steuer gegen gerechnet werden (Schrittweise Anhebung bis ins Jahr 2025). Sonstige Vorsorgeaufwendungen können bis zu 1.900 Euro im Jahr gegen gerechnet werden. (Außer wenn der Krankenversicherungsbeitrag ohne Zuschuss selbst gezahlt wird, dann bis 2.800 Euro).
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