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Ist eine beschädigte Tastatur ein Versicherungsfall?
Angenommen jemand beschädigt unbeabsichtigt die Tastatur eines Freundes. Beispielsweise durch das versehentliche hinüber gießen eines Getränkes. Ist der dadurch entstehende Schaden dann ein Versicherungsfall? An welche Versicherung müsste man sich dann wenden? An die eigene private Haftpflichtversicherung? Oder an die des Freundes? Oder handelt es sich dabei um einen Hausrats-Schaden? Ab welcher Höhe zahlt eine Versicherung?
Antwort
Der hier beschriebene Fall ist eindeutig. Beschädigt man versehentlich einen Sachgegenstand eines Freundes, so muss man sich an die private Haftpflichtversicherung wenden. An die eigene wohlgemerkt, nicht an die des Freundes. Die Hausratversicherung würde Schäden an einer Tastatur nur dann regulieren, wenn diese durch unvorhersehbare Einflüsse wie Feuer, Wasser, Sturm oder Einbruch-Diebstahl entstanden wären. Die Frage die sich in diesem Fall stellt, ist also keinesfalls wo der Schaden reguliert werden sollte sondern vielmehr ob. Eine Tastatur liegt preislich oft weit unter 100,- € und auch bei sehr teuren Tastaturen wird die 150,- € Marke nur selten überschritten. Viele Versicherungen haben allerdings eine Selbstbeteiligung die sich genau in diesem Bereich befindet. Das ist es also bei solchen Beträgen oft einfacher und unkomplizierter solche Schäden selber zu regulieren, sprich eine Reparatur zu finanzieren oder eine neue Tastatur zu kaufen.
Empfehlenswerte Private Haftpflicht ohne Selbstbeteiligung
Es gibt leistungsstarke und zugleich günstige Haftpflichtversicherungen, die keine Selbstbeteiligung besitzen. Eine solche Haftpflicht bietet die Grundeigentümer Versicherung. Empfehlenswert sind die Tarife "Komfort" und "Premium". Diese besitzen eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro, eine Forderungsausfalldeckung, keine Selbstbeteiligung und gibt es bereits ab 50 Euro Jahresbeitrag. Weitere Informationen und einen unverbindlichen Tarifrechner finden interessenten auf der Internetseite der Versicherung: www.grundvers.de/privathaftpflicht_versicherung.html
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