style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Welche Versicherung zahlt für eine beim Einbruch beschädigte Glasscheibe?

Gerade bei dem Thema Glas ist es schwer die Übersicht zu behalten, welche Versicherung nun für ein kaputtes Glas aufkommt. Wie sieht es denn aus wenn ein Fenster durch einen Einbruch beschädigt wird? Welche Versicherung zahlt für eine Fensterscheibe, die durch einen Einbruch zerstört wird? Zahlt nun die Hausratversicherung wegen des Einbruchs oder bezahlt die Wohngebäudeversicherung? Immerhin gehört doch das Fenster zum Gebäude.

Antwort

Es stimmt, dass bei dem Thema Fenster und Versicherungsschutz immer wieder Unklarheiten existieren. Sollte eine Glasversicherung bestehen, bezahlt diese das beschädigte Fenster, sollte dieses durch einen Einbruch beschädigt werden. Können Versicherte allerdings nachweisen dass es sich um einen Einbruch handelte (Einbruchdiebstahl oder Vandalismus), so würde auch die normale Hausratversicherung den Schaden regulieren. Eine Wohngebäudeversicherung zahlt nur dann für ein beschädigtes Fenster, wenn Versicherte Vandalismus mit versichert hätten. Dann müssten wieder nachgewiesen werden, dass das Fenster durch einen Einbruch beschädigt wurde. In dieser Konstellation, haben Versicherte dann auch über Ihre Wohngebäudeversicherung Versicherungsschutz.

 

Wie in diesem Beispiel recht klar wird, leisten auch die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung (nur unter Umständen und mitversicherten Vertragsklauseln) auch für beschädigte Fenster. Daher wird häufig der Sinn einer extra Glasversicherung angezweifelt. Ob diese wirklich sinnvoll ist, sollte jeder Versicherte für sich individuell abstimmen.
 

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder