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Haftet die Privathaftpflichtversicherung bei eigen-verschuldeten Totalschäden an einem anderen Auto?
Angenommen jemand hat sich das Auto eines Bekannten geliehen und hat damit einen Unfall aus dem ein Totalschaden resultiert. Dieser Unfall wäre selbst-verschuldet und es wäre niemand anderes daran beteiligt. Würde in einem solchen Fall die eigene Privat-Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen? Das Auto ist Haftpflicht- und Teilkasko versichert.
Antwort
In einem solchen Fall ist die Privat-Haftpflichtversicherung nicht zuständig
Eine private Haftpflichtversicherung wird in keinem Fall für diesen Schaden aufkommen und das gleich aus zweierlei Gründen. Zunächst einmal handelt es sich bei dem Fahrzeug ganz offensichtlich um eine geliehene Sache, und geliehenes ist von einem Versicherungsschutz durch die Privathaftpflichtversicherung von vornherein ausgeschlossen. Des weiteren werden auch Schäden, die beim Kraftbetrieb entstehen nicht versichert. Für die Regulierung solcher Schäden ist immer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters zuständig.Ist diese Vollkasko versichert wird der gesamte, am Fahrzeug entstandene, Schaden reguliert. Bei einer Teilkaskoversicherung werden nur die Glasbruchschäden übernommen, für den restlichen Schaden müsste der Fahrzeugeigentümer selber aufkommen.
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