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Greift der Schutz einer Rechtsschutzversicherung auch automatisch für einen Lebenspartner?
Die Lebenssituation eines Versicherten kann sich ja im Laufe der Zeit auch ändern, was ja auch gewisse Auswirkung auf den Versicherungsschutz besitzt. Wenn beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung als Single abgeschlossen wurde, der Versicherte aber nach einiger Zeit einen neuen Lebenspartner erhält. Wie sieht das dann mit dem Versicherungsschutz aus? Greift der Schutz einer Rechtsschutzversicherung auch automatisch für einen Lebenspartner? Oder muss dieser extra versichert werden?
Antwort
Ob ein Lebenspartner in einer Rechtsschutzversicherung mitversichert ist oder nicht, hängt von dem abgeschlossenen Vertrag ab. Handelt es sich dabei um einen Singletarif, so gilt der Schutz nicht für einen Lebenspartner. Wurde allerdings ein Familientarif abgeschlossen, so greift der Schutz auch für den neuen Lebenspartner. Dieser muss natürlich dem Versicherer mitgeteilt werden. Steht der Lebenspartner in der Police mit drin, so gilt der Schutz natürlich auch für diesen.
In der beschriebenen Situation scheint der Versicherte wohl einen Singletarif abgeschlossen zu haben. Hier wäre ein neuer Lebenspartner nicht mitversichert. Es empfiehlt sich daher den Tarif umzustellen und die Versicherung über die Mitversicherung des neuen Partners zu informieren. Die Tarifumstellung von Single auf Familie, dürfte auch nur einen geringen Aufpreis umfassen. Eventuell lohnt es sich in dieser Situation noch mal den bestehenden Tarif anzusehen und nach Alternativen Angeboten zu schauen. Eventuell bestehen aktuelle Angebote am Markt welche von den Leistungen her deutlich besser sind, aber zugleich noch einen kundenfreundlichen Beitrag besitzen. Ein unabhängiger Vergleich kann hier weiterhelfen.
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