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Wie lange bindet ein Wahltarif einen Versicherten an seine Krankenkasse?

Die Gesetzlichen Krankenkassen bieten mittlerweile alle einen oder mehrere Wahltarife für Ihre Versicherten an. Teilweise erhalten Versicherte durch einen solchen Wahltarif einige sinnvolle Vorteile, wie eine bessere Behandlung oder Geldprämien. Doch mit Abschluss eines Wahltarifs entfällt doch auch die Wechselmöglichkeit. Wie lange bindet ein Wahltarif einen Versicherten an seine Krankenkasse? Gibt es auch Möglichkeiten eventuell vorher aus dem Wahltarif rauszukommen?

Antwort

Haben sich Versicherte erst einmal für einen Wahltarif Ihrer Krankenkasse entschieden, verpflichten Sie sich in der Regel für mindestens 3 Jahre bei der Kasse zu bleiben. Durch einen solchen Wahltarif entfällt sogar in manchen Bereichen das Sonderkündigungsrecht. So haben Versicherte eigentlich ein Sonderkündigungsrecht wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Haben sich Versicherte aber für einen Wahltarif Ihrer Kasse entschieden, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse bleiben, auch wenn diese einen Zusatzbeitrag erhebt. Dafür erhalten Versicherte ja auch die besseren Leistungen oder Vorteile Ihres Wahltarifs.

Eine vorzeitige Kündigung des Wahltarifs ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Teilweise geben die Krankenkassen Ihren Wahltarif selbst auf. In diesem Fall können Versicherte früher wechseln. Teilweise ermöglichen Wahltarife auch einen solchen zu verlassen, sollte sich beispielsweise die Einkommenssituation des Versicherten verändern und der Wahltarif sich nur an Versicherte mit einem gewissen Mindesteinkommen richtet. Hier haben Versicherte dann ein Sonderkündigungsrecht für den Wahltarif.

 

Bonustarif nur Bindung von 1 Jahr

Viele Krankenkassen bieten neben Ihren Wahltarifen auch entsprechende Bonustarife an. Hier können Versicherte auch gewisse Geldprämien erhalten, nehmen Sie zum Beispiel an bestimmten Vorsorgeuntersuchungen teil. Für einen solchen Bonustarif gilt in der Regel eine Bindungsfrist von einem Jahr.
 


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