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Gleicht eine BU Versicherung nach einer Umschulung die Einkommensdifferenz aus?
Glücklicherweise wurde vor einigen Jahren eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, da genau der Fall der Berufsunfähigkeit nun eingetreten ist. Die Versicherung hat die BU anerkannt und zahlt auch die vereinbarte Rente. Nun ist das Leben mit der BU Rente sehr langweilig, weshalb über eine Umschulung nachgedacht wird. Wie sieht es aber aus, wenn das Einkommen nach der Umschuldung nieder liegt, als dieses vor der Berufsunfähigkeit war? Gleicht eine BU Versicherung diese Einkommensdifferenz aus? Oder entfällt dann die Leistung der Versicherung?
Antwort
Einen Ausgleich von einem möglichen neuen Einkommen nach einer Umschulung, sowie der Differenz zum alten Einkommen, dies erfolgt nicht von einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Sieht die BU Versicherung in Ihrem Bedingungswerk jedoch eine Regelung bei „hinzuverdienst“ vor, so können Versicherte unter Umständen einem neuen Beruf nachgehen und behalten dennoch die Zahlung der BU Rente. Dies ist möglich wenn der neue Beruf nicht mehr der alten Lebensstellung entspricht und das Einkommen doch deutlich unter dem alten Einkommen liegt. Dann zahlen gute Private Berufsunfähigkeitsversicherungen auch weiterhin die volle Rente – trotz des neuen Einkommens nach der Umschulung.
Teilweise bezahlen manche Private Berufsunfähigkeitsversicherungen auch eine Unterstützung von einigen Monatsrenten, damit Versicherte eine Umschulung vornehmen können. Es empfiehlt sich also vor der Umschulung einen Blick in das Bedingungswerk zu legen und gegebenenfalls den Berater bzw. Ansprechpartner zu kontaktieren und den Wunsch mit diesem zu besprechen.
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