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Gibt es eine Altersgrenze für die Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung?

In Deutschland müssen sich alle Bürger krankenversichern. Doch wie sieht das mit Rentnern aus. Gibt es so etwas wie eine Altersgrenze für die Versicherungspflicht bei einer Krankenversicherung? Bei welchem Alter liegt diese Altersgrenze? Besteht überhaupt für Rentner eine Krankenversicherungspflicht?

Antwort

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass alle Bürger in Deutschland ab dem 1. Januar 2009 bei einer Krankenversicherung versichert sein müssen. Dabei ist es vollkommen egal, ob es sich um eine Private Krankenversicherung oder um die Gesetzliche Krankenversicherung handelt. Die Versicherungspflicht für eine Krankenversicherung besteht ausnahmslos für alle Bürger in Deutschland. Es existiert folglich keine Altersgrenze für die Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung. Auch Rentner müssen sich krankenversichern.

 

Rentner sind automatisch in Ihrer bisherigen Krankenversicherung versichert. Arbeitnehmer die aus Ihren Erwerbsleben aussteigen und eine Rente erhalten, müssen von Ihrer Rente einen Krankenversicherungsbeitrag abführen. Dies übernimmt die Gesetzliche Rentenversicherung für die Rentner. Selbstständige die eine Private Krankenversicherung abgeschlossen haben und älter als 55 Jahre sind, müssen Ihre Private Krankenversicherung weiter bezahlen. Sollte dies nicht möglich sein (beispielsweise wegen überhöhter Krankenversicherungsbeiträge), so kann ein Wechsel in den Basistarif der eigenen Krankenversicherungsgesellschaft erfolgen. Dieser bietet in etwa den gleichen Leistungsumfang wie die Gesetzliche Krankenversicherung und darf auch nicht mehr kosten, als der Höchstbeitrag zu der GKV.

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