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Empfiehlt sich eine Risikolebensversicherung bis Kinder ausziehen?
Eltern sollten zum Schutz für Ihre Kinder eine Risikolebensversicherung abschließen, so zumindest der Allgemeine Tenor bei Verbraucherschützern und auch vielen Magazinen. Leider wird aber immer wieder vergessen näher zu definieren, wie lange die Laufzeit der Versicherung gehen soll. Lässt sich dies irgendwie anhand der Kinder selbst definieren? Empfiehlt sich z.B. eine Risikolebensversicherung bis Kinder ausziehen? Weil dann quasi kein Risiko im eigentlichen Sinne mehr besteht. Oder bestehen hier pauschale Richtlinien, wie z.B. 20 Jahre oder Ähnliches?
Antwort
Bei einer Risikolebensversicherung handelt es sich um einen Todesfallschutz bei welchem die Hinterbliebenen einen finanziellen Schutz erhalten. Dieser umfasst die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung welche dann an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, wenn die versicherte Person stirbt (in der Regel werden zwei Policen jeweils für einen Elternteil abgeschlossen). Mit diesem Geld lässt sich beispielsweise das entfallende Einkommen der verstorbenen Person ausgleichen oder aber eine Immobilienfinanzierung ablösen. Das verschafft der Familie einen finanziellen Freiraum.
Die Laufzeit der Risikolebensversicherung sollten Eltern so auswählen, wie Sie glauben, dass Sie diese für einen Todesfall benötigen. In der Regel empfiehlt es sich diese so lange zu wählen, bis die Kinder sich um sich selbst kümmern können. Daher entscheiden sich viele Eltern für eine Laufzeit bis zum 18., 20. oder sogar 25. Geburtstag des letzten Kindes. Dementsprechend ist der Ansatz mit dem Auszug der Kinder gar nicht so verkehrt. Es sei denn die Kinder ziehen aus, um beispielsweise zu studieren oder an einem anderen Ort eine Ausbildung zu beginnen und erhalten dann noch weiterhin eine finanzielle Unterstützung. In diesem Fall kann es sich für Eltern lohnen, die Risikolebensversicherung noch über den Auszug hinaus zu behalten.
Im Übrigen ist nicht nur die Laufzeit ein wichtiges Kriterium bei einer Risikolebensversicherung, sondern auch die Höhe der Versicherungssumme. Hier müssen sich Eltern entscheiden welches Geld den Hinterbliebenen zur Verfügung stehen soll. Experten raten zu einer Summe von 3 bis 6 Jahreseinkommen zzgl. möglicher Verbindlichkeiten, wie z.B. einem Immobilienkredit.
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