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Dürfen Versicherungsnehmer einen Sachverständigen für einen Vollkaskoschaden selbst beauftragen?
Wenn es zu einem Kfz Schaden kommt welcher über eine Vollkaskoversicherung abgewickelt werden soll, darf dann der Versicherungsnehmer selbst einen Sachverständigen zur Beurteilung des Schaden beauftragen? Oder kann die Kaskoversicherung dann eine Leistung verweigern?
Antwort
Selbstverständlich dürfen Versicherungsnehmer auf eigenen Wunsch einen Sachverständigen beauftragen, welcher einen Vollkaskoschaden begutachtet. Aber da dies auf eigenen Wunsch passiert, müssen Versicherungsnehmer die Kosten des Sachverständigen auch selbst bezahlen. Grundsätzlich sollten Versicherungsnehmer dies mit Ihrer Kaskoversicherung absprechen. Bei vielen Schäden aus dem Bereich der Vollkaskoversicherung, beauftragen Versicherungen selbst einen Sachverständigen. Sobald die Versicherung diesen beauftragt, trägt auch die Versicherung die Kosten für diesen.
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