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Bekommt man über eine Unfallversicherung Anspruch auf eventuelles Schmerzensgeld?
Eine Frau erleidet auf der Arbeit einen Unfall. Dabei zieht Sie sich eine großflächige Brandwunde zu. Sie hat unter anderem auch eine Unfallversicherung. Kommt diese dann für eventuelles Schmerzensgeld auf`? Wenn ja, welche Schritte müssen dann gegangen werden? Bekommt man entsprechende Formulare bei der Versicherung oder muss man ein Schreiben formulieren?
Antwort
Die Zahlung von Schmerzensgeld durch eine Versicherung, auch durch eine Unfallversicherung, gibt es in der Regel nicht. Nach einem Unfall gibt es allerdings dennoch einige Zahlungen, welche die Unfallversicherung übernehmen kann, für die Sie aufkommt. Darunter wird beispielsweise ein eventueller Verdienstausfall überbrückt. Auch ein Krankenhaustagegeld ist in vielen Unfallversicherungen vorgesehen. In vielen Fällen gibt es auch ein Genesungsgeld. Außerdem sehen die meisten Unfallversicherungen ein Verletzungsgeld vor. Dieses ist dem Schmerzensgeld nicht unähnlich und sieht auch je nach Verletzung unterschiedliche Einmal-Zahlungen vor.
Zudem sind Unfälle von Arbeitnehmern während Ihrer Arbeit durch die Gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese kommt auch für mögliche Folgekosten (mögliche Renten etc.) auf. Es besteht also schon durch die Gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einen entsprechenden Versicherungsschutz.
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