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Bei welchem Elternteil wird das Neugeborene mit krankenversichert?

Ein Neugeborenes kommt zur Welt. Für den Aufenthalt im Krankenhaus und auch für alle weiteren ärztlichen Untersuchungen oder ähnliches ist eine Krankenversicherung notwendig. Wie wird das Kind bei nicht verheirateten Eltern krankenversichert? Gibt es da eine Standartprozedur? Wird ein Kind nach der Geburt immer automatisch über die Mutter versichert? Oder automatisch über den Vater? Hat der Familienname des Kindes Einfluss auf die Krankenversicherung? Wie gestaltet sich dieses Szenario, wenn beispielsweise die Mutter gar nicht selber versichert ist, sondern noch über ihre Mutter familienversichert?

Antwort

Es kommt ein wenig darauf an wie viel der jeweilige Elternteil verdient. Denn das Kind wird immer bei dem Elternteil krankenversichert, welcher auch ein höheres Einkommen besitzt. Sind beide Elternteile in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert, so dürfte dies kein großes Problem sein. Dank der Familienversicherung müssen Eltern dann keinen zusätzlichen Beitrag für Ihr Kind bezahlen. Ist allerdings ein Elternteil über eine Private Krankenversicherung abgesichert, kann dies schnell ganz anders aussehen. 

Im Grunde kann man davon ausgehen dass der Elternteil welcher privatversichert ist, auch entsprechend mehr Einkommen besitzt. Daher muss das Kind dann bei dem besser verdienenden Elternteil mitversichert werden. Bei der Privaten Krankenversicherung gibt es aber keine kostenlose Familienversicherung. Hier müssen die Eltern eine zusätzliche Krankenversicherung für das Kind abschließen. Eine Private Krankenversicherung für Kinder kostet in der Regel nicht unter 100 Euro im Monat an Beitrag. Gute Policen können auch 120 bis 150 Euro kosten. Sollte ein Elternteil eine Private Krankenversicherung besitzen und das höhere Einkommen haben, empfiehlt es sich das Kind direkt nach der Geburt bei der Privaten Krankenversicherung zu versichern. Die Versicherungsunternehmen nehmen dann keine Gesundheitsprüfung vor.
 

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