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Ist der Nachwuchs unterwegs, steht für die werdenden Eltern vieles erst einmal auf dem Prüfstand. So müssen zum Beispiel das Kinderzimmer eingerichtet und die komplette Wohnung erst einmal kindgrecht gemacht werden. Doch auch wenn die ersten Vorbereitungen für das Kind abgeschlossen sind, sollten Eltern auch über eine entsprechende Anpassung Ihrer Versicherungen denken. Denn ab sofort gilt es nicht mehr nur die Eltern zu schützen, sondern auch finanziell für den eigenen Nachwuchs zu sorgen. Eventuell müssen sich die werdenden Eltern nun erstmalig auch mit der Frage auseinandersetzen, was passiert wenn einer der Elternteile stirbt oder das eigene Kind komplett alleine sein wird. Doch im Grunde müssen werdende Eltern nur einige Ihrer vorhandenen Policen anpassen und benötigen nur wenig an neuen Versicherungen.
Private Haftpflichtversicherung – Familienpolice
Die Private Haftpflichtversicherung ist nach wie vor die wichtigste Versicherung überhaupt, die einfach jeder haben muss. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Personen für einen Schaden unbegrenzt haften, welchen Sie einer Dritten Person zufügen. Da dies bei einem Personenschaden auch schnell mehrere Hundert Tausend Euro kosten kann, empfiehlt sich dringend eine Private Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Gesetzliche Haftung und befriedigt berechtigte Schadenersatzforderungen gegen den Versicherungsnehmer. Werdende Eltern sollten Ihre Private Haftpflichtversicherung noch einmal prüfen und diese gegebenenfalls anpassen. Grundlegend sollte es sich um eine Familienpolice handeln. Eine Familienpolice versichert sowohl die Eltern als auch den Nachwuchs.
Gegebenenfalls lohnt sich auch den Versicherungsschutz bezüglich von deliktunfähigen Kindern betrachtet werden. Einige der Familien Haftpflichtversicherung bezahlen keine Schäden von deliktunfähigen Kindern. Wünschen sich werdende Eltern aber, dass die Schäden welcher der junge Nachwuchs einem Dritten zufügt versichert sind, empfiehlt es sich eine Private Haftpflichtversicherung mit Absicherung von deliktunfähigen Kindern abzuschließen.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung – BU-Rente anpassen
Direkt nach der Private Haftpflichtversicherung kommt auch schon die Private Berufsunfähigkeitsversicherung, in der Rangliste der wichtigsten Versicherungen. Auch die BU Versicherung sollte schon bereits vor dem Nachwuchs vorhanden sein. Falls nicht empfiehlt es sich diese dringend abzuschließen. Denn sobald einer der Elternteile berufsunfähig wird, kann er natürlich nicht mehr seinem eigentlichen Beruf nachkommen. Es fehlt das monatliche Gehalt und somit die Grundlage, die Kosten der Familie (wie Ernährung oder Miete) zu bezahlen. Die Gesetzliche Absicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit sind auf Grund der Rente wegen Erwerbsminderung, sehr gering und könnten die Familie in die Mittellosigkeit stürzen. Bei einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine monatliche Rente festgelegt welche die Versicherung auszahlt, sobald der Versicherungsnehmer ärztlich nachgewiesen, berufsunfähig ist.
Sollte bereits eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen, empfiehlt es sich die aktuell versicherte BU Rente anzupassen. Reicht die Rente aus um eine ganze Familie zu ernähren? Vielleicht wurde die Rente nur für einen Single kalkuliert und versichert? Hier sollten werdende Eltern von Ihren Nachversicherungsgarantien Gebrauch machen und die Berufsunfähigkeitsrente erhöhen – so das auch der Nachwuchs im Fall der Fälle, finanziell versorgt ist.
Versicherungen informieren
Sollten Eltern in der Privaten Krankenversicherung abgesichert sein, sollte die Schwangerschaft direkt dem Privaten Krankenversicherer mitgeteilt werden. Dieser muss schließlich jetzt einige Behandlungen während der Schwangerschaft übernehmen. Zudem benötigt das Kind unter Umständen eine eigene Private Krankenversicherung. Dies ist zum Beispiel der Fall wenn der Elternteil privatversichert ist, der mehr als der andere Elternteil verdient. Dann muss das Kind auch in einer Privaten Krankenversicherung abgesichert werden. Hier bedarf es eine zusätzliche Police.
Sollte vor der Schwangerschaft eine Reise gebucht und eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen worden sein, sollte die Schwangerschaft dieser Versicherung gemeldet werden. Eine Schwangerschaft ist ein versicherter Rücktrittsgrund von einer Reise.
Risikolebensversicherung für den Hauptverdiener
Mit dem Nachwuchs sollten sich die werdenden Eltern auch über die finanzielle Sicherheit des Kindes Gedanken machen, wenn die Eltern einmal sterben (sei es durch einen Unfall oder einer schwere Krankheit). Bei Geburt des Kindes empfiehlt es sich eine Risikolebensversicherung mit einer ausreichend hohen Versicherungssumme abzuschließen. Das Kind sollte dann als empfangsberechtigte Person eingetragen werden. Stirbt die versicherte Person, so bezahlt die Risikolebensversicherung die vereinbarte Summe an das Kind bzw. den Vormund des Kindes aus. Dieses Geld bietet dem Kind die Möglichkeit die finanzielle Situation aufzufangen und ausreichend Geld, bis in das eigenständige Leben zur Verfügung zu haben. Achtung: es empfiehlt sich keine Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht abzuschließen. Es ist besser eine Risikolebensversicherung und die Private Altersvorsorge zu trennen.
Es gibt noch weitere Versicherungen über die Eltern noch nachdenken sollten. Hierzu gehören zum Beispiel die Kinderinvaliditätsversicherung oder gegebenenfalls eine Unfallversicherung. Hierüber sollten Eltern aber erst nachdenken wenn der Nachwuchs schon auf der Welt ist.
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