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Sollten die Versicherungsprämien für eine Private Altersvorsorge in der Steuerklärung angegeben werden?

Dürfen die Ausgaben für eine Private Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden? Welche Beiträge können denn abgesetzt werden?

Antwort

Beiträge für eine Private Altersvorsorge können unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden. Diese sind als Sonderausgaben bei der Steuer gegen zurechnen. Es kommt allerdings darauf an welche Altersvorsorge Verträge bei der Steuer gegengerechnet werden sollen. Beiträge zu einer Rürup Rente oder einer Riester Rente werden steuerlich gefördert. Als Sonderausgaben können Beiträge zu einer Rentenversicherung, klassischen Rentenversicherung, fondsgebundenen Rentenversicherung, einer kapitalbildenden Lebensversicherung usw. angerechnet werden.


Die Absetzbarkeit der Sonderausgaben sind allerdings begrenzt. Es gibt bestimmte Höchstgrenzen bis zu denen Versicherungsbeiträge von Steuer abgesetzt werden können. Bei Privatpersonen liegt die Grenze bei 2.100 Euro. Daher können in vielen Fällen die Beiträge zu der Privaten Altersvorsorge nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden, da diese Summe schon durch die Krankenversicherungsbeiträge gebraucht wird.

 

 

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