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Pfändungssichere Altersvorsorge

Mit Hilfe der Privaten Altersvorsorge sorgen Arbeitnehmer und Selbstständige für Ihre Rente vor. Während bei Arbeitnehmer die private Altersvorsorge ergänzend zu gesetzlichen Rente angespart wird, dient Sie bei Selbstständigen als alleine Vorsorge für eine Rente. Anfangen sollten Sparer mit der privaten Altersvorsorge am besten so früh wie möglich, um durch eine lange Laufzeit von den Zinseszinsen zu profitieren. Aus diesem Grund sind die meisten Altersvorsorge Verträge auf eine Laufzeit von 25 bis 40 Jahren ausgelegt. Eine lange Zeit, in der viel passieren kann. Sei es eine längere Arbeitslosigkeit welche es unmöglicht macht, die monatlichen Beiträge zur Altersvorsorge zu bezahlen oder eventuelle Kredite zurückzuzahlen. Leider kann es bei Arbeitnehmern auch zu einer Privatinsolvenz kommen, bei denen Privatpersonen mit Ihrem gesamten Privatvermögen haften. Hier kann schnell ein Sparvertrag der für die eigene Altersvorsorge gedacht war, gepfändet werden. Wird die Private Altersvorsorge gepfändet, minimiert dies natürlich das in der Rente zur Verfügung stehende Guthaben. Allerdings erhalten Arbeitnehmer weiterhin Ihre Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Schlimmer sieht es dagegen bei Selbstständigen aus. Wird das Unternehmen eines Selbstständigen insolvent und dadurch seine Private Altersvorsorge gepfändet, besitzt dieser in seinem Ruhestand, überhaupt keine Rente mehr. Doch die Private Altersvorsorge wird natürlich abgeschlossen, um Ihren eigentlichen Zweck zu erfüllen. Nämlich im Alter genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen zu haben, um den gewohnten Lebensstandart bezahlen zu können. Um dies auch sicher zu stellen, empfiehlt es sich einen großen Teil der monatlichen Sparraten, in pfändungssicher Altersvorsorgeverträge zu investieren.
Es gibt in Deutschland eine Reihe von pfändungssicheren Altersvorsorge Verträgen. Mit Hilfe dieser Verträge bauen sich Arbeitnehmer und Selbstständige eine monatliche Rente auf. Während der Ansparphase sind diese Altersvorsorgeverträge pfändungssicher und bleiben den Versicherungsnehmern im vollen Umfang erhalten. Zu der Pfändungssicheren Altersvorsorge gehören die Riester Rente und Rürup Rente. Hierbei handelt es sich um eine staatliche geförderte Altersvorsorge, die vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt ist.

 

Pfändungssichere Riester Rente

Bei der Riester Rente haben Sparer die Möglichkeit sich zu entscheiden, in welche Art von Sparverträgen Sie investieren möchten. Hier stehen zum Beispiel eine klassische Rentenversicherung, eine fondsgebundene Rentenversicherung, ein Banksparplan, ein Fondssparplan oder eine Pensionskasse zur Auswahl. Investieren zulagenberechtigte Personen mindestens 4% Ihres letzten Jahreseinkommens in den Riester Renten Vertrag, so erhalten Sie eine staatliche Grundzulage von 154 Euro. Haben Sparer eine Familie, gewährt der Staat einen weiteren Zuschuss in Form der Kinderzulage. Diese umfasst mindestens 185 Euro und 300 Euro für jedes Kind, dass ab dem Jahr 2008 geboren wurde.

Die Riester Rente ist pfändungssicher. Gläubiger haben bei einer Insolvenz keinen Zugriff auf das Guthaben der Riester Rente. Auch muss der Riester Rentenvertrag bei Beantragung von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) nicht aufgelöst werden, wie dies bei den nicht staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen zum Teil der Fall ist. Auf Grund der hohen Sparmöglichkeiten, empfiehlt sich die Riester Rente für alle Sparer, um sich eine pfändungssichere, geförderte Private Altersvorsorge aufzubauen.

 

Pfändungssichere Basisrente (Rürup Rente)

Die Basisrente (auch als Rürup Rente bezeichnet) bietet insbesondere Selbstständigen eine Möglichkeit, zum Aufbau eine lebenslangen Leibrente. Dazu kann bei einer Basisrente eine klassische Rentenversicherung, eine fondsgebundene Rentenversicherung, ein Fondssparplan oder eine britische Versicherung, bespart werden. Während der Ansparphase erhalten Versicherungsnehmer einen steuerlichen Vorteil, da ein Teil der Basisrenten Beiträge, als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Der maximale Betrag welcher aber bei der Steuer geltend gemacht werden kann, liegt für Ledige bei 20.000 Euro pro Jahr und 40.000 Euro für Verheiratete Sparer. Das in dem Rürup Rentevertrag angesparte Kapital, kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr in eine monatliche Rente umgewandelt werden. (Verträge ab dem 01. Janaur 2012, frühestens ab dem 62. Lebensjahr.) Während der Ansparphase ist die Basisrente pfändungssicher. Auch bei Beantragung von Arbeitslosengeld II (Hartz 4), muss eine Basisrente nicht bei der „Anrechnung von Vermögen“ berücksichtigt werden.

 

Pfändungssichere Betriebliche Altersvorsorge

Mit Hilfe der betrieblichen Altersvorsorge können sich Arbeitnehmer einen zum Teil Arbeitgeber geförderte, Zusatzvorsorge ansparen. Grundsätzlich besitzen Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge. Eine betriebliche Altersvorsorge kann ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt gewähren. So profitieren Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber finanzierte Altersvorsorge. Auf jeden Fall haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, die eigenständig finanziert wird. Während der Ansparphase bleiben die Anwartschaft auf die Leistungen einer Betrieblichen Altersvorsorge pfändungssicher.


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