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Künstliche Befruchtung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung erbringt unterschiedliche Leistungen zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes, zur Prävention und Rehabilitation seiner Versicherten. Unter anderem gehört zu dem Leistungsumfang der Gesetzliche Krankenversicherung auch eine künstliche Befruchtung. Hier übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse seit der Gesundheitsreform 2004, nur noch 50% der Kosten und das für maximal 3 künstliche Befruchtungen.
Voraussetzungen für künstliche Befruchtung mit GKV: Kosten für eine künstliche Befruchtung:
Die Gesetzliche Krankenversicherung bezahlt eine künstliche Befruchtung, nicht für alle seine Versicherten. Damit Versicherte eine finanzielle Unterstützung von der Gesetzlichen Krankenversicherung für Ihre künstliche Befruchtung erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Es gibt unterschiedliche Methoden der künstlichen Befruchtung, die auch unterschiedliche Kosten erzeugen. Die bekannteste künstliche Befruchtung ist die so genannte In-Vitro-Fertilisation (IVF), welche mindestens 3000 Euro kostet. Häufig erfolgt noch zusätzlich eine Hormonbehandlung welche weitere Kosten verursacht.
Künstliche Befruchtung mit der Privaten Krankenversicherung
Auch eine Private Krankenversicherung kann die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen. Dies ist allerdings von Ihrem individuellen Tarif Ihrer Privaten Krankenversicherung abhängig. Vor einer künstlichen Befruchtung sollten eine Private Krankenversicherung auf jeden Fall kontaktiert und über die künstliche Befruchtung informiert werden. Versichert die Private Krankenvollversicherung die künstliche Befruchtung ab, wird diese meist in voller Höhe übernommen.
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