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Zahlt die Gesetzliche Krankenkasse eine künstliche Befruchtung?
Viele Paare in Deutschland versuchen eine eigene Familie zu gründen und schwanger zu werden. Leider bleibt in einigen Fällen die Familienplanung, wirklich nur eine Planung. Wenn es auf den natürlichen Weg nicht funktioniert, können Paare eine künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen. Jedoch ist eine künstliche Befruchtung teuer. Zahlt die Gesetzliche Krankenkasse eine künstliche Befruchtung oder müssen Versicherte diese vollständig selbst bezahlen?
Antwort
Unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt die Gesetzliche Krankenkasse auch eine künstliche Befruchtung. Grundsätzlich übernehmen die Krankenkassen nur noch 50% der Kosten welche durch eine künstliche Befruchtung entstehen. Auch bezuschussen die Krankenkassen nur maximal 3 Versuche. Diese Änderungen wurden im Zuge einer Reform, bereits im Jahr 2004 beschlossen. Des Weiteren wurden mit der Reform noch weitere Voraussetzungen bei den Versicherten selbst festgelegt.
Frauen die eine Zuschuss von der Gesetzliche Krankenkasse für eine künstliche Befruchtung erhalten wollen, dürfen nicht älter als 40 Jahre alt und mindestens 25. Jahre alt sein. Auch sollten anderweitige Behandlungen, die eine Schwangerschaft begünstigen können, keinen Erfolg gezeigt haben. Des Weiteren müssen die Versicherten eine Ehe eingegangen sein.
Männer dürfen bei der künstlichen Befruchtung nicht älter als 50 Jahre sein.
Soll eine künstliche Befruchtung durch einen Fremdspender durchgeführt werden, so bezahlt die Gesetzliche Krankenkasse keinen Zuschuss für die Befruchtung. Nur Ehepaare erhalten eine Kostenübernahme bei einer künstlichen Befruchtung.
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