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Zahlt eine Versicherung im Schadensfall den Neupreis einer zerstörten Sache?
Wenn ein Gegenstand zu Schaden kommt, beispielsweise ein Notebook, wird der Schaden dann von der Versicherung übernommen? Welche Versicherung kommt für einen solchen Schaden auf? Welcher Betrag genau ist über die Versicherung versichert? Der Neuwert?
Antwort
In einem Fall wie dem oben beschriebenen kommt nicht nur eine Versicherung in Frage. Um die zuständige Versicherung heraus zu kristallisieren müsste man wissen wie genau der Schaden entstanden ist. Hat beispielsweise ein Dritter den Schaden verursacht, das Notebook beispielsweise aus Versehen vom Tisch fallen lassen oder ähnliches, so ist dessen private Haftpflichtversicherung, also die des Schadensverursachers zuständig. Ist der Schaden allerdings anders entstanden, beispielsweise durch einen Wasserschaden bei einem Wasserrohrbruch oder ähnlichem, so muss die eigene Hausratversicherung in Anspruch genommen werden. In jedem anderen Fall, beispielsweise bei eigenem Verschulden, wird keine Versicherung zahlen. Was die Versicherung zahlt ist allerdings in jedem der oben beschriebenen Fälle identisch. Eine Versicherung zahlt immer nur den aktuellen Zeitwert des Notebooks. Ist das Notebook also schon ein oder zwei Jahre alt, so kann der Wert leicht um bis zu 75 % gemindert sein. Das ist gerade in der Computer-, aber beispielsweise auch in der Mobilfunkbranche ein Problem.
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt ein zerstörtes Haus immer zum Neuwert. Brennt ein Haus durch ein versichertes Ereignis vollständig ab, ersetzt die Versicherung natürlich den Wert des vollständigen Nauaufbaus.
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