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Zahlt eine Rechtsschutzversicherung auch für Rechtskosten einer Scheidung?

Eine Scheidung kann je nach Situation schnell sehr teuer werden. Insbesondere wenn sich beide Seiten nicht einig über die Aufteilung sind. Das führt automatisch dazu, dass beide Seiten einen Anwalt beauftragen um die Streitigkeiten der Scheidung vor Gericht zu lösen. Zahlt eine Rechtsschutzversicherung auch für Rechtskosten einer Scheidung? Oder gehört dies nicht zum Versicherungsumfang einer Rechtsschutzversicherung?

Antwort

Leider müssen viele Scheidungen vor Gericht gelöst werden. Je nachdem wie hoch der Wert ausfällt der bei der Scheidung zu trennen ist, erhalten Anwälte entsprechend Ihre Vergütung. Auch das Gericht kostet natürlich Geld. Diese Rechtskosten können bei einer Scheidung schnell viele tausend Euro umfassen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten für Rechtskosten einer Scheidung keine Leistung. Nur wenige Versicherungen besitzen eine Option oder eine Leistung auch für Scheidung.

 

Eine solche Ehe Rechtsschutzversicherung finden Interessenten zum Beispiel bei dem sehr bekannten Rechtsschutzversicherer Arag.  Allerdings begrenzt die Arag seine Ehe Rechtsschutzversicherung mit einer Leistung von maximal 30.000 Euro pro Rechtsschutzfall. Auch gilt bei dieser Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit von 3 Jahren, in denen die Versicherung grundsätzlich nicht leistet. Aus diesem Grund müsste eine solche Ehe Rechtsschutzversicherung zu einem Zeitpunkt abgeschlossen werden, wo eine Scheidung nicht abzusehen ist.
 

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