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Zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei einer befristeten Arbeitsunfähigkeit?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlt eine monatliche Rente aus, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Wie sieht das aber bei einer befristeten Arbeitsunfähigkeit aus? Wenn der Versicherte beispielsweise etwa 1 Jahr arbeitsunfähig und seinen Beruf nicht ausüben kann. Zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei einer befristeten Arbeitsunfähigkeit?
Antwort
Ob und in wie fern eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer vorübergehenden Arbeits- bzw. eigentlich Berufsunfähigkeit bezahlt, hängt von den Bedingungen des Tarifs ab. Hier kommt es auf den so genannten Prognosezeitraum an. Gute Tarife einer BU Versicherung besitzen eine Prognosezeitraum von nur 6 Monaten. Bestätigt also ein Arzt dass der Versicherte für 1 Jahr seinen versicherten Beruf nicht ausüben kann, so würde die Berufsunfähigkeitsversicherung die Rente zahlen müssen. je nach Bedingungswerk sogar rückwirkend. Schlechte Tarife leisten aber nur die BU Rente wenn der Versicherte dauerhaft Berufsunähig ist. Bei einem solchen Tarif bekommen Versicherte bei einer befristeten Arbeitsunfähigkeit keine Leistung.
Sollte die Arbeitsunfähigkeit etwa 1 Jahr dauern, besteht in der Regel (für Arbeitnehmer) auch anderweitiger Schutz. So erhalten Arbeitnehmer 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Danach greift das Gesetzliche Krankengeld. Hier besteht zwar einen Lücke zwischen dem Krankengeld und dem eigentlichen Nettogehalt, diese sollte allerdings grundlegend schon durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen sein. Dieses Gesetzliche Krankengeld wird bis zu 78 Wochen bezahlt. Erst danach greift die Gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung. Es besteht für Arbeitnehmer bei einer Arbeitsunfähigkeit von einem 1 Jahr auch so schon Schutz.
Besteht dennoch eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung mit guten Bedingungen, so empfiehlt sich dennoch die BU Rente früh zu beantragen. Die Prüfung wird grundlegen etwas länger dauern und kann sich bis zu 15 Monate hinziehen, bis die Versicherung Ihre Leistung beschlossen hat.
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