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Zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen auch ein Krankenhaustagegeld?
Wenn ein Versicherter im Krankenhaus stationär behandelt wird, können ja eine ganze Reihe von Kosten entstehen. Wie sieht die finanzielle Situation für die Versicherten aus? Zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen auch ein Krankenhaustagegeld? Oder ist ein solches Krankenhaustagegeld nur über eine Private Krankenzusatzversicherung abzusichern?
Antwort
Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen bekommen bei einem stationären Aufenthalt kein Krankenhaustagegeld von den Kassen ausbezahlt. Ganz im Gegenteil in den ersten 28 Tagen des stationären Aufenthalts müssen Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Tagessatz von 10 Euro bezahlen.
Wünschen sich Versicherte der GKV ein Krankenhaustagegeld müssen Sie dieses mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung absichern. Hier gibt es eine spezielle Versicherung, die so genannte Krankenhaustagegeldversicherung. Bei dieser entscheiden sich Versicherte welche Höhe an Krankentagegeld Sie pro Tag erhalten möchten und zahlen dafür einen entsprechenden Versicherungsbeitrag.
Die Krankenhaustagegeldversicherung kann durchaus sinnvoll sein. Während eines längeren stationären Aufenthalts können einige zusätzliche Kosten für Versicherte entstehen, wie zum Beispiel eine Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, die Gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro oder weitere Krankenhausgebühren wie Telefon oder Internet. Mit dem Krankenhaustagegeld können diese Kosten aufgefangen werden.
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