style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Dienstunfähigkeits- und einer Berufunfähigkeitsversicherung

Auch Beamte sollen ja eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und so für den Fall der Fälle, finanziell vorsorgen. Doch Beamte sind ja im Dienst. Daher wird empfohlen eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Doch worin besteht der Unterschied zwischen einer Dienstunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Antwort

Beamte haben es in dem Bereich der Arbeitskraftabsicherung spürbar besser als Arbeitnehmer. Werden Beamte von einem Amtsarzt als dienstunfähig geschrieben, bezahlt der Dienstherr eine Basisabsicherung. (Dies gilt nur für Beamte auf Lebenszeit.) So gibt es beim Ausscheiden aus dem Dienst ein so genanntes Ruhegehalt welches mindestens über 1100 Euro im Monat beträgt. Dieses Ruhegehalt wird unabhängig von der Dienstzeit bezahlt. Je länger die Dienstzeit als Beamter beträgt desto höher steigt der Anspruch.

 

Es entsteht trotzdem eine Lücke bei einer Dienstunfähigkeit. Denn das Ruhegehalt umfasst nicht das normale Gehalt, sondern fällt entsprechend kleiner aus. Daher versichern Beamte mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung ebenfalls das finanzielle Risiko einer Erwerbsunfähigkeit ab. Hierzu legen die Versicherten eine monatliche Rente fest. Diese sollte die Differenz zwischen dem Ruhegehalt und den normalen Bezügen umfassen. Wird ein Beamter von einem Amtsarzt dienstunfähig geschrieben, so erhält er von einer guten Dienstunfähigsversicherung, die versicherte Leistung.

 

Im Grunde besteht der Unterschied in der Art und Weise wie Versicherte erwerbsunfähig geschrieben werden. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gehen Versicherte zu Ihrem Arzt. Bestätigt dieser, dass Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist und das auf dem versicherten Prognosezeitraum, so erhalten die Versicherte die BU Rente.

Bei einer Dienstunfähigsversicherung müssen Beamte sich von Ihrem Amtsarzt erwerbsunfähig schreiben lassen. Doch vorsicht? Viele Dienstunfähigsversicherung bieten hier keinen ausreichenden Versicherungsschutz, weil die Formulierungen in dem jeweiligen Bedingungswerk der Versicherung eine Leistungsfreiheit ermöglicht. Häufig steht in den Versicherungsbedingungen das eine Dienstunfähigkeit keine Berufsunfähigkeit darstellt. Hintergrund hier besteht darin, dass der Dienstherr seine Beamte unabhängig Dienstunfähig schreiben kann – ein für Versicherungen unkalkulierbares Risiko.

 

Es gibt allerdings wenige gute Dienstunfähigsversicherungen welche das volle Risiko einer Dienstunfähigkeit absichern.

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder