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Wird zusätzlich zum Pflege Bahr Vertrag noch eine Pflegezusatzversicherung benötigt?
Als vor einiger Zeit die Pflege Bahr Versicherung auf den Markt kam, empfahl der bisherige Familienberater zum Abschluss von dieser. Nun berichtete eine Zeitung über die möglicherweise zu geringe Leistung des Pflege Bahrs. Wie sieht es nun für jemanden aus, der schon eine solche Versicherung abgeschlossen hat? Wird zusätzlich zum Pflege Bahr Vertrag noch eine Pflegezusatzversicherung benötigt? Oder reicht der Pflege Bahr dennoch aus? Immerhin zahlt ja auch noch die Gesetzliche Pflegeversicherung eine Leistung. Irgendwann müsste es doch ausreichen die Pflege zu bezahlen.
Antwort
Leider lässt sich die Frage nicht so pauschal beantworten, da zur Bestimmung der „Pflegeabsicherung“ auch die persönliche Situation Ihre Beachtung finden sollte. Existieren z.B. Immobilien und folglich Mieteinnahmen, lassen sich auch hiermit ein Teil der Pflegekosten bezahlen. Fakt ist in jedem Fall, dass die Gesetzliche Pflegeversicherung eine gewisse Leistung erbringt, diese aber bei weitem nicht ausreicht um die tatsächlichen Kosten einer Pflege zu bezahlen. Hier existiert im Grunde eine finanzielle Lücke die Bürger privat schließen müssen. Genau hierfür hat der Gesetzgeber mit dem Pflege Bahr einen Anreiz schaffen wollen, dass die Bürger vermehrt eine Private Pflegezusatzversicherung abschließen (bei einem Pflege Bahr Vertrag handelt es sich schon um eine Pflegezusatzversicherung).
Gesetzgeber Schuld an geringer Leistung vom Pflege Bahr
Obwohl ein Pflege Bahr Vertrag eine staatliche Unterstützung erhält, fällt die Leistung eines solchen Vertrags doch eher niedrig aus. Der Grund für die geringe Leistung besteht in den Voraussetzungen welche der Gesetzgeber den Versicherungen auferlegt hat. Dazu gehört beispielsweise keine Gesundheitsprüfung. Wenn ein privates Versicherungsunternehmen aber keine individuelle Prüfung des Versicherten übernehmen kann, kann auch die Leistung nicht umfangreich ausfallen (ein brennendes Haus lässt sich nicht mehr gegen Feuer versichern). Aus diesem Grund kann es durchaus sein, dass ein Pflege Bahr Vertrag nicht ausreicht, um die finanzielle Lücke einer Pflegebedürftigkeit aufzufangen.
Professionelle Beratung schließt mögliche finanzielle Lücke bei einer Pflegebedürftigkeit
Es empfiehlt sich in jedem Fall, auch schon in jüngeren Jahren, eine finanzielle Absicherung für die mögliche Pflegebedürftigkeit zu treffen. In welchem Umfang dies erfolgt, hängt von der persönlichen Situation ab. Es kann durchaus sein, dass ein Pflege Bahr Vertrag ausreicht oder wegen Vorerkrankungen eine einzige Möglichkeit zur privaten, zusätzlichen Absicherung ist. Dennoch kann die Leistung eines Pflege Bahr Vertrags nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten für die Pflege aufzufangen. Wenn möglich, empfiehlt sich eine professionelle und unabhängige Beratung zu einer Pflegezusatzversicherung. Eine solche bietet beispielsweise ein guter Versicherungsmakler oder auch ein Honorarberater. Dieser kann mit den Interessenten zusammen die tatsächliche Lücke ermitteln und schauen, wie sich diese optimal und kosteneffizient schließen lässt.
Bild © panthermedia.net / Arne Trautmann
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