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Wie lange müssen Versicherte für eine BUV bezahlen?
Ein junger Auszubildender schließt eine BUV ab und schützt sich so gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Doch wie lange müssen Versicherte für eine BUV bezahlen? Richtet sich die Zahlungsdauer einer BUV nach dem Renteneintrittsalter? Oder grundsätzlich nach einer Leistung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung?
Antwort
Bei Abschluss einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden sich Versicherte selbst, wie lange die Beitragszahlungsdauer betragen soll. Es richtet sich also ganz klar nicht nach dem Renteneintrittsalter oder einer möglichen Rentenzahlung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings greifen die Beitragszahlung für eine BUV und die erste Rentenzahlung von der Gesetzlichen Rentenversicherung häufig ineinander. Denn es empfiehlt sich (wenn dies möglich und bezahlbar) die Leistungsdauer der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Altersvorsorge abzustimmen. Quasi sollte der letzte Monate der BUV Leistung dem letzten Arbeitsmonat entsprechen und der Versicherte dann im nächsten Monat seine Rente beziehen. Hintergrund für die Empfehlung dieser Länge besteht in einer sehr teuren Versicherungslücke. Wählen Versicherte beispielsweise nur eine Laufzeit bis 55 und gehen aber erst mit 65 Jahren in Rente, so liegen dazwischen 10 Jahre. Sollte der Versicherte in dieser Zeit BU werden (mit höherem Alter steigt auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit), so besitzt er keinen Versicherungsschutz. Bei einer monatlichen Rentenzahlung von 1.500€ bedeutet dies einen finanziellen Schaden von 180.000€. Ist das Leistungsende der BUV aber auf den Anfang der Altersvorsorge abgestimmt, besteht dauerhaft eine finanzielle Absicherung.
Es empfiehlt sich im übrigen bei Abschluss einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung das Nettogehalt abzusichern. Nur dieses reicht aus um den Versicherten eine ausreichend hohe finanzielle Grundlage, im Falle einer Berufsunfähigkeit zu bieten. Zudem sollte einer BUV immer auf die Abstrakte Verweisung verzichten, auch auf die Arztanordnungsklausel sollte eine gute BUV verzichten. Darüber hinaus sollte die Versicherung noch die Nachversicherungsgarantie beinhalten, damit mögliche finanzielle Änderung auch im Versicherungsschutz angepasst werden können (ohne erneute Gesundheitsprüfung).
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