style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">

Wie lange ist ein Kind beitragsfrei familienversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Eltern sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert. In der Regel ist ein Kind dann in der selben Krankenkasse über den Versicherungsnehmer mit familienversichert. Wie lange besteht der Versicherungsschutz auf diese Weise? Ist die Dauer des Schutzes bei allen gleich? Wenn nicht, welche Faktoren beeinflussen das? Ist das abhängig vom Wohnort des Kindes? Also können nur Kinder über ihre Eltern familienversichert werden, die auch noch ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern haben?

Antwort

In der Regel sind Kinder grundsätzlich, wie schon oben beschrieben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Aber auch darüber hinaus können sie noch über die Familienversicherung versichert werden. Dazu gibt es verschiedene Grenzen. Ist das entsprechende Kind nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt und auch nicht selbstständig tätig, so kann es bis zum 23. Lebensjahr über seine Eltern familienversichert werden. Befindet sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung kann es bis zum 25. Lebensjahr familienversichert werden. Diese Altersgrenze ist auch dann ausschlaggebend, wenn das Kind beispielsweise ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr macht im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes. Das gilt auch für Jugendfreiwilligendienste im Ausland. Ein Kind kann auch über das 25. Lebensjahr hinaus familienversichert werden, wenn die Ausbildung unterbrochen oder verzögert wurde, beispielsweise durch Grundwehr- oder Zivildienst oder durch gesetzliche Dienste die die Wehrpflicht ersetzen. Darüber hinaus gibt es natürlich noch einige Sonderfälle, die sich ganz anders verhalten. Nach einer Heirat beispielsweise, kann das Kind nicht mehr über seine Eltern gesetzlich familienversichert werden. Es wird dann über den Partner, oder der Partner über es, gesetzlich familienversichert. Eine besondere Regel gibt es auch für Kinder, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht für den eigenen Lebensunterhalt sorgen können. Diese können ohne Altersgrenze familienversichert werden.

Die Frage stammt aus den Kategorien:


style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">


 
Benutzername: *  
Passwort: *  
* Pflichtfelder