style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="4149988341"
data-ad-format="auto">
Wer erhält bei einem unverheirateten Paar die Kinderzulage bei einem Riester Vertrag?
Die Riester Rente wird ja insbesondere durch die staatlichen Zulagen interessant. Hier gibt es die Grundzulage und die Kinderzulage. Wer aber erhält die Kinderzulage für seinen Riester Vertrag, wenn ein Paar nicht verheiratet ist? Wird die Kinderzulage automatisch jemanden zugewiesen? Oder können die Partner unter sich ausmachen wer die Kinderzulage beantragt?
Antwort
Eine Riester Rente gehört für viele zu einem grundlegenden Produkt der Privaten Altersvorsorge, eben wegen der staatlichen Förderung. Neben der angesprochenen Grundzulage, die schon mal jede zulagenberechtigte Person erhält (154 Euro), können sich Eltern auch noch über die Kinderzulage freuen. Hier zahlt der Staat mittlerweile eine Zulage von 185 Euro pro Jahr und pro Kind. Wurde das Kind sogar ab dem Jahr 2008 geboren, so steigt die Riester Kinderzulage auf sehr stolze 300 Euro pro Jahr. Eine besonders hohe Zulage, welche als Förderung und Unterstützung von Familien zu betrachten ist. Welcher von beiden Elternteile aber die Kinderzulage erhält ist relativ fest definiert.
Bei unverheirateten Paaren bekommt die Mutter automatisch die Kinderzulage Ihrem Riester Vertrag gutgeschrieben, wenn beide Elternteile einen eigenen Riester Vertrag besitzen. Hier besteht keine Änderungsmöglichkeit. Verheiratete Paare hingegen haben die Möglichkeit die Riester Kinderzulage aufzuteilen.
Es lohnt sich übrigens bei einer Riester Rente einen Vergleich der aktuellen Angebote am Markt durchzuführen. Denn gerade in der späteren Verrentung gibt es erhebliche Leistungsunterschiede, die sich direkt auf die monatliche Rentenhöhe auswirken. Hier empfiehlt es sich für Interessenten einen Vergleich durchzuführen und sich so einen Überblick zu verschaffen.
style="display:block"
data-ad-client="ca-pub-7867309353999055"
data-ad-slot="2533654340"
data-ad-format="auto">