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Welchen Vorteil haben Versicherte wenn Sie in der GKV die Arztrechnung selbst zahlen?

Es wurde in den letzten Wochen ja häufiger über die Gesetzliche Krankenversicherung und mögliche Änderungen besprochen. Unter anderem gab es den Vorschlag, dass Versicherte die Arztrechnungen erst einmal selbst bezahlen sollen. Doch welchen Vorteil haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung davon, wenn Sie die Arztrechnung selbst zahlen? Gibt es da überhaupt einen Vorteil für?

Antwort

Im Grunde hat dieser Vorschlag keinen konkreten Vorteil für die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Eher im Gegenteil, denn die Versicherten müssten dann erst einmal in Vorkasse gehen. Danach die Unterlagen zusammentragen und Ihrer Krankenkasse vorlegen. Die Krankenkasse ihrerseits müsste dann die Unterlagen (Arztrechnungen) prüfen und überweist den Versicherten dann das Geld. Mit anderen Worten dieser Vorschlag würde mehr Verwaltung für die Versicherten und die Gesetzlichen Krankenkassen bedeuten.

 

Der eigentliche Hintergrund weshalb dieser Vorschlag überhaupt ins Gespräch kam, bestand darin, die Versicherten deutlicher über die Behandlungskosten aufzuklären. Aktuell arbeitet die Gesetzliche Krankenversicherung nach dem Sachleistungsprinzip. Versicherte gehen einfach zu Arzt, legen Ihre Versichertenkarten vor (zahlen die Praxisgebühr) und das war es eigentlich schon. Die Ärzte rechnen dann Ihre Leistungen bei den Krankenkassen ab. Dadurch wissen die Versicherten der GKV nicht, was eigentlich eine Behandlung beim Arzt kostet. Auch können Sie nicht einsehen, ob der Arzt vielleicht mehr Behandlungen bei der Kasse berechnet, als er wirklich durchgeführt hat.

Würden Versicherte die Rechnungen von Arzt selbst bekommen und erstmal bezahlen, sollte automatisch das Bewusstsein für die Kosten der Behandlungen wachsen. Mögliche unnötige Untersuchungen könnten sich dann eventuell einschränken. Auch ein Missbrauch des Arztes, wäre schwieriger. Die Versicherten könnten nachprüfen ob eine Leistung tatsächlich von dem Arzt erbracht wurde und gegebenenfalls gegen eine Rechnung Einspruch einlegen. Das sollte dazu dienen die Ausgaben der Gesetzliche Krankenversicherung etwas zu verringern.
 

Die Frage stammt aus den Kategorien:
Verfasst von Gast am Mi, 04/06/2011 - 14:40.

Ein tatsächlicher Vorteil wäre dann gegeben, wenn der GKV Patient auch zu einem "Privatarzt" gehen könnte, der kein Vertragsarzt der GKV ist. Hier könnte er wohl zumindest den einfachen Satz der GOÄ zurückerhalten und damit ca. 40 % der Behandlungskosten. Außerdem gehen auch Privatärzte manchmal bis auf den 1,7- fachen Satz zurück. Für Patienten, die eine unabhängige Zweitdiagnose möchten, könnte dies ein grosser Vorteil sein. Allerdings ist bisher noch keiner auf die Idee gekommen, einmal bei der GKV nachzufragen, ob sie den Regelsatz auch an Nichtvertragsärzte zahlt bzw. zahlen müsste.


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