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Welche Versicherung kommt für einen Schaden auf den ein Familienmitglied verursacht hat?

Wenn ein Familienmitglied aus dem gleichen Haushalt aus Versehen einen wertvollen Gegenstand, wie beispielsweise ein Notebook beschädigt, welche Versicherung kommt dann dafür auf? Muss man sich in einem solchen Fall an die eigene Haftpflichtversicherung wenden, oder an die Haftpflicht des Schadenverursachers, an die Hausratversicherung oder an eine ganz andere Adresse, um einen solchen Schaden ersetzt zu bekommen?

Antwort

Ein solcher Schaden wird auf keinen Fall übernommen

Bei einer solchen Frage muss man gleich an mehreren Punkten ansetzen:
Zunächst einmal kann man sagen, dass bei einem solchen Fall mit großer Sicherheit kein Regulierungsanspruch besteht. Das liegt daran, dass keine der oben genannten Versicherungen und auch keine weitere in Frage kommt und dazu auch hier sofort die Erklärung.

Eine Hausratversicherung versichert keine selbst- oder durch Dritte verursachten Schäden, es sei denn es würde sich bei diesen Schäden um Vandalismus handeln.

Bei den Haftpflichtversicherungen verhält es sich wie folgt.
Sich an die eigene Privathaftpflichtversicherung zu wenden bringt im Grunde überhaupt nichts. Um den Schaden zu regulieren muss sich immer der Verursacher an seine eigene Versicherung wenden.

In diesem speziellen Fall würde selbst das keinen Sinn machen, wenn es sich bei dem Verursacher des Schadens um ein Familienmitglied handelt, dass im selben Haushalt wohnt, also um eines, das zur gleichen Haftpflicht-Familienversicherung gehört. Personen der gleichen Versicherungsgemeinschaft können sich untereinander nicht für Schäden haftbar machen.

 

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