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Welche Versicherung kommt für eine defekte PS3 auf?

Angenommen jemand besucht einen Freund. Durch eine Unachtsamkeit seinerseits fällt die Playstation 3 des Freundes vom Fernsehschrank herunter. Diese wird dadurch so beschädigt, dass sie nicht mehr funktionsfähig ist. Gibt es eine Versicherung die einen auf diese Weise entstandenen Schaden reguliert? Wenn ja, an welche Versicherung sollte man sich in einem solchen Fall dann wenden? An die private Haftpflichtversicherung? Oder ist das dann vielleicht doch eher ein Fall für die Hausratversicherung? Wenn ja, für wessen Hausratversicherung? Die des Geschädigten oder die des Verursachers?

Antwort

In diesem Fall wird voraussichtlich die eigene private Haftpflichtversicherung für die Regulierung des Schadens aufkommen. Diese ist genau für solche Schäden konzipiert. Nämlich solche, bei denen der Versicherte einem Dritten ohne Vorsatz einen Schaden zufügt. Hat der Freund also unabsichtlich die Playstation 3 seines Freundes zum Sturz gebracht, zahlt die Private Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers.

Die Hausratversicherung kann auch in fremden Gebäuden greifen, aber nur wenn es sich um ein persönliches Besitztum handelt. Und auch dann nur bei von der Versicherung vorgesehenen Schadensgründen, welche bei einer Hausratversicherung die folgenden sind. Einbruchdiebstahl, Schäden durch Feuer, Schäden durch Leitungswasser, Schäden durch Stürme, Wind und Ähnliches und Schäden durch Strom. Keiner dieser Fälle ist allerdings in dem hier beschriebenen Fall Grundlage des Schadens, daher ist dieser auch nicht über die Hausratversicherung zu regulieren.
 


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