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Wann übernimmt die Reiserücktrittsversicherung einen Schaden?

Jemand hat mit mehreren Freunden gemeinsam einen Urlaub gebucht. Dabei handelt es sich um einen Sporturlaub. Nun verletzt er sich einige Monate vorher am Knie und reißt sich das Kreuzband ab. Nun kann er für einige Monate keinen Sport treiben, weshalb ein Antritt der Reise nicht viel Sinn machen würde. Ist es in einem solchen Fall möglich, die Reiserücktrittversicherung eintreten zu lassen? Welche Sachen müssen alle beachtet werden und wie geht man am sinnvollsten vor? Müssen Papiere eingereicht werden, und wenn ja, welche?

Antwort

Aus welchen Gründen eine Reiserücktrittversicherung einspringt ist unterschiedlich. Das hängt von der jeweiligen Police ab. Sollte ein Patient jedoch so erkrankt sein, dass er einen Urlaub nicht antreten kann, oder ihm vielleicht sogar durch einen Krankenhausaufenthalt der Antritt der Reise unmöglich gemach werden, so sollte man wie folgt vorgehen. Man sollte sich an einen Arzt wenden. Diese muss die Reiseunfähigkeit des Patienten bestätigen und dieses Schreiben muss an die Versicherung übersendet werden. Dabei wird sich die Versicherung nicht dafür interessieren ob jemand, beispielsweise bei einem Sporturlaub nicht an den Aktivitäten teilnehmen kann, die Reise wäre ja dennoch möglich. Daher sollte man in einem solchen Fall eine Krankschreibung des Arztes vorlegen, dass ein Antritt der Reise nicht möglich ist.

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