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Steigt nach einem regulierten Unwetterschaden auch der Kfz Versicherungsbeitrag?
Irgendwie nehmen die Unwetter in Deutschland ja immer mehr zu. Durch die schlimmeren Unwetter passieren natürlich auch mehr Schäden am Haus oder am Auto. Beispielsweise Hagelschäden am Auto oder ein herumfliegender Ast beschädigt die Autoseite. Wie sieht das aber für Versicherte mit Ihrer Kfz Versicherung aus? Steigt nach einem regulierten Unwetterschaden auch der Kfz Versicherungsbeitrag? Oder bleibt dieser nicht auf dem gleichen Niveau, wie vor dem regulierten Versicherungsschaden?
Antwort
Unwetterschäden sind über die Kfz Teilkaskoversicherung abgesichert und für die Teilkaskoversicherung bestehen keine SF Klassen. Diese gibt es nur für die Vollkaskoversicherung und die Kfz Haftpflichtversicherung. Reguliert aber die Teilkaskoversicherung einen Schaden, müssen Versicherte keine Erhöhung Ihres Versicherungsbeitrags befürchten.
Über die Teilkaskoversicherung sind Zusammenstöße mit Tieren (je nach Tarif nur Haarwild oder Tiere aller Art), Glasschäden, Hagel-, Sturm- und Brandschäden versichert. Auch Überschwemmungen, Marderbiss und Folgeschäden von Marderbissen sind über eine Kfz Teilkaskoversicherung mit abgesichert. Wird einer der gerade genannten Schäden durch die Teilkasko reguliert, erfolgt keine Beitragserhöhung.
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