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Sollten Versicherungsbeiträge als Freiwillig Krankenversicherter vom Geschäftskonto gebucht werden?
Wenn ein Selbstständiger sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert, sollte die Abbuchung der Krankenversicherungsbeiträge von dem Geschäftskonto erfolgen? Oder empfiehlt es sich die Krankenkassenbeiträge von dem Privatkonto abbuchen zu lassen? Was macht hier mehr Sinn?
Antwort
Im Grunde ist es vollkommen egal, von welchem Konto ein Selbstständiger seinen Krankenversicherungsbeitrag abbuchen lässt. Denn der Beitrag zu einer Freiwilligen Gesetzlichen Krankenversicherung stellt keine Betriebsausgabe dar, kann also nicht steuermindernd im Betrieb abgesetzt werden. Dafür können Selbstständige der Krankenkassenbeitag als Sonderausgabe in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Etwas anders sieht es aus, wenn es sich um die Krankenkassenbeiträge von Arbeitgebern handelt. Diese sind sehr wohl als Betriebsausgabe anzusehen und sollten daher dringend von dem Geschäftskonto des Arbeitgebers abgebucht werden.
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