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Sind Handwerksbetriebe verpflichtet Mitarbeitern eine Altersvorsorge anzubieten?

Viele Handwerksbetriebe arbeiten auf einem geringen Einkommens Niveau. Da ist die Anstellung von Mitarbeitern schon kostenintensiv genug. Wie sieht das jetzt aber mit der Altersvorsorge aus. Sind Handwerksbetriebe verpflichtet Mitarbeitern eine Altersvorsorge anzubieten? Wie sieht eine solche Altersvorsorge für die Mitarbeiter bzw. für den Handwerksbetrieb aus?

Antwort

Grundsätzlich bezahlen Arbeitgeber für Ihre Arbeitnehmer schon mal Leistung für deren Altersvorsorge. Die Sozialversicherungsbeiträge beinhalten auch einen Arbeitgeberanteil zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber seit 2002 Ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit zur Durchführung einer Betrieblichen Altersvorsorge anbieten. Dies gilt natürlich auch für Handwerksbetriebe und deren Mitarbeiter.

Aber die Pflicht zum anbieten der Betrieblichen Altersvorsorge umfasst nicht einen zusätzliche Belastung des Arbeitgebers, sondern bezieht sich lediglich auf die Entgeltumwandlung – im Grunde eine rein Arbeitnehmer finanzierte Betriebliche Altersvorsorge. Allerdings muss der Arbeitgeber aktiv werden und sich für einen Durchführungsweg der Betrieblichen Altersvorsorge entscheiden. Hier gibt es 5 verschiedene Varianten:

  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage

 

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Versicherung auf den Arbeitnehmer ab. Die Beiträge zu dieser Versicherung führt der Arbeitgeber aus den Gehalt des Arbeitnehmers ab. Arbeitgeber können freiwillig Beiträge in die Betriebliche Altersvorsorge Ihrer Arbeitnehmer einzahlen, müssen Sie aber nicht.
 

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