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Muss eine vereinbarte Dynamik bei einer Rentenversicherung angenommen werden?
Bei Abschluss einer Privaten Rentenversicherung empfahl der Berater eine Dynamik mit aufzunehmen. Diese griff nun auch einige Jahre und führte doch zu einem deutlich höheren Beitrag. Wie sieht das mit der Dynamik aus? Muss eine vereinbarte Dynamik bei einer Rentenversicherung angenommen werden? Oder lässt sich diese auch wieder ablehnen, so dass man als Versicherter nicht immer mehr zahlen muss?
Antwort
Eine Dynamik müssen Versicherte nicht annehmen. Sie können eine solche Dynamik auch ablehnen. Erfolgt die Ablehnung jedoch drei Jahre in Folge, so erlischt die Dynamikvereinbarung gänzlich. Es gibt dann also keine Beitragserhöhung mehr.
Es ist durchaus verständlich, dass die Dynamik den Versicherungsbeitrag deutlich steigern kann. Eine zu hohe finanzielle Belastung darf diese natürlich nicht sein. Dennoch empfiehlt es sich im Laufe der Jahre etwas mehr für das eigene Alter anzusparen. Denn die Inflation sorgt für eine mögliche Entwertung des Geldes, weshalb in 30 oder 40 Jahren bereits etwas mehr Geld benötigt wird, um den eigenen Lebensstandart halten zu können. Eben dieses benötigte Mehr an Geld, kann eine Dynamik möglich machen.
Versicherte sollten jedoch beachten, dass eine Dynamik mit einer erneuten Abschlussprovision verbunden ist. Daher kann es sich unter Umständen auch lohnen, anderweitig etwas zu sparen (beispielsweise in Form einer Fondsanlage oder eines Banksparplans – je nach gewünschtem Risiko). Über diesen Weg können Versicherte ebenfalls zusätzlich etwas für Ihre Rente sparen und zahlen unter Umständen keine so hohen Abschlusskosten.
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