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Kommt die eigene Gebäude-Haftlicht für Schäden an anderen Gebäuden auf?
Auf Grund eines Sturmes kippt ein Baum um. Dieser fällt auf das Nachbarhaus und beschädigt dies. Wer kommt für einen solchen Schaden auf? Kann dieser Schaden überhaupt reguliert werden? Wird die Regulierung solcher Schäden überhaupt von einer Versicherung getragen? Muss man sich dabei an die eigene oder an die Versicherung des Geschädigten wenden?
Antwort
Bei solchen Schäden gibt es immer mehrere Möglichkeiten. Zunächst einmal hat man auf einen umstürzenden Baum keinen Einfluss. Genau so wenig wie beispielsweise auf herabfallende Dachschindeln. In einem solchen Fall sollte der Schaden vom Geschädigten selber behoben werden. Er muss den Schaden dann an seine eigene Gebäudehaftpflichtversicherung heran tragen. Sollte es allerdings so sein, dass der Baum schon vorher als Umsturz-gefährdet galt, und trotzdem nicht abgesichert wurde, so ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Dabei sollte es sich um die des Besitzers des Grundstücks handeln, auf dem der Baum steht. Auch in ähnlichen Fällen, wie dem Herabstürzen von Dachschindeln würde so verfahren werden. Wenn man beispielsweise von einem mangelhaften Befinden weiß, daran aber nichts ändert.
Wie in den meisten Versicherungsfällen ist aber auch hier keine allgemeingültige Antwort möglich. Sicherlich gibt es Ausnahmefälle mit besonderen Bedingungen in denen solche Fälle anders geregelt sind. Eine klare Auskunft ist also nur durch einen Blick in die Versicherungsunterlagen möglich.
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