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Kann trotz Selbstzahlung eine Meldung an die Kfz Versicherung erfolgen?
Nach einem Verkehrsunfall hat der Unfallverursacher den Wunsch geäußert, den Schaden selbst zu bezahlen. Es wurden auch die Kontaktdaten ausgetauscht, so dass die Reparaturrechnung hingeschickt werden kann, jedoch erscheint dies im Nachhinein nicht ausreichend zu sein. Zumindest fehlt irgendwie die Sicherheit. Kann der Geschädigte nun doch noch die Kfz Versicherung des Verursachers anschreiben? Kann trotz Selbstzahlung eine Meldung an die Kfz Versicherung erfolgen? Oder ist dies in diesem Fall nicht mehr möglich.
Antwort
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass ein Schaden zwischen Verursacher und Geschädigten selbst geregelt wird. Dazu sollte aber unbedingt ein Protokoll von der Polizei bestehen welche den Schaden aufgenommen hat und die den Schuldigen als Verursacher bestätigt. Damit haben Geschädigte dann Ihre Sicherheit und können auch später noch Ihr Geld notfalls einklagen. Eine Meldung an die Kfz Haftpflichtversicherung des Verursachers kann natürlich erfolgen, sofern diese denn bekannt ist. Dies ist auch sinnvoll um mögliche Streitigkeiten bezüglich der Rechnungshöhe zu vermeiden und sich als Geschädigter abzusichern.
Im Übrigen hat es auch für den Verursacher keinen Nachteil wenn die Kfz Versicherung über den Unfall informiert wird und diese sogar reguliert. Versicherte können nämlich einen Schaden von Ihrer Versicherung zurück kaufen. Hier bestehen allerdings gewisse Fristen welche sich nach dem jeweiligen Bedingungswerk richten. Auch informieren Kfz Versicherer Ihre Kunden ob es sinnvoll ist einen Schaden selbst zu regulieren (da eine Abstufung der SF Klassen teurer wäre).
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