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Kann eine Lebensversicherung bei Kündigung tatsächlich keine Leistung auszahlen?

Für die Betriebliche Altersvorsorge entscheiden sich einige Arbeitgeber für eine Lebensversicherung und zahlen in diese einen monatlichen Betrag ein. Natürlich besteht auch für diese Lebensversicherung ein Kündigungsrecht. Wie sieht das aber mit der Leistung von der Versicherung aus? Kann eine Lebensversicherung bei Kündigung tatsächlich keine Leistung mehr auszahlen?

Antwort

In der Tat können Lebensversicherungen die als Betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen werden, Ihre Leistung bei vorzeitiger Kündigung zurückstellen. Das bedeutet, der Arbeitnehmer erhält erst mal nichts aus der Versicherung. Denn eine Lebensversicherung die als Direktversicherung bei einer Betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wird, kann erst Ihr Guthaben frühestens ab dem 60. Lebensjahr des Arbeitnehmers auszahlen. Dies ist vom Gesetz vorgegeben.

Bedenken sollten Versicherte das eine gekündigte Lebensversicherung der Betrieblichen Altersvorsorge keine Kündigung im eigentlichen Sinne darstellt, sondern hier lediglich eine Beitragsfreistellung erfolgt. Bis zum 60. Geburtstag des Versicherten (der Arbeitnehmer) ruht die Versicherung und wandelt dann das Versicherungsguthaben in eine monatliche Rente um.

 

Wurde eine Lebensversicherung privat abgeschlossen, so müssen die Versicherungen bei einer Kündigung den Rückkaufswert auszahlen. Dieser umfasst die eingezahlten Beiträge abzüglich der Abschluss- und Verwaltungskosten. Dies gilt aber wie gesagt nicht bei einer Betrieblichen Altersvorsorge.
 

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